Verwaltung der Übergangsheime
Die Stadt Waltrop hat die gesetzliche Verpflichtung, die ihr zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge und Spätaussiedler mit angemessenem Wohnraum zu versorgen.
Hierfür unterhält sie zurzeit 4 Übergangsheime an verschiedenen Standorten im Stadtbereich.
Die laufende Unterhaltung (Instandsetzung, Modernisierung, Renovierung) dieser Übergangsheime ist, neben der Unterbringung der genannten Personengruppen in den Heimen, ständige Aufgabe der Stadt Waltrop.
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