Beiräte

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Der Jugendamtselternbeirat (JAEB) ist ein Gremium, das von Eltern von Kindern in Kindergärten auf Stadt- und Landesebene nach § 9 des Kinderbildungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen, in der seit dem 1. August 2011 gültigen Fassung, gewählt werden kann. Der JAEB hat nur Anhörungs- und Mitwirkungsrechte, keine Mitbestimmungsrechte. Die Entscheidungskompetenz über Finanzen, Personalangelegenheiten, konzeptionelle Fragen bleibt ausschließlich bei Jugendamt, Trägern und rechtlich dafür vorgesehenen Gremien.