Steuern und Abgaben
Die Stadt Waltrop - hier: die Steuerverwaltung, Rathaus Neubau, Zimmer 207, 2. Obergeschoss, Tel. 930-337 - erhebt Steuern und Gebühren gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
Als Haushaltssicherungskommune ist sie dazu verpflichtet, alle ihr zur Verfügung stehenden Ertragsquellen auszuschöpfen. Die Grundlagen, nach denen sie die Festsetzung der Steuern und Abgaben durchführt, finden Sie im Ortsrecht.
Weitere Satzungen wie Abfallgebührensatzung, Straßenreinigungssatzung und Abwassersatzung finden sie im Internetangebot des Ver- und Entsorgungsbetriebs (AöR) der Stadt Waltrop.
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung:
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Service:
Formulare für die Hundesteueran-, ab- oder ummeldung, zur Vergnügungssteuererklärung nach Einspielergebnissem, zur Änderung der Bankverbindung und zu vielen anderen Angelegenheiten finden Sie hier.
| Montag | 09:00-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
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| Dienstag | 09:00-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
| Mittwoch | 09:00-12:00 Uhr | ||
| Donnerstag | 09:00-12:00 Uhr | 14:00-17:00 Uhr | |
| Freitag | 09:00-12:00 Uhr |
Kontaktpersonen
Info-Blätter
Formulare
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Hundean-/abmeldung, Hundesteuer
Formular kann online verschickt werden (Online ausfüllbar)
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Meldung bei Verzug/Umzug ans Steueramt
Antrag über Serviceportal (Anmeldung mit BundID erforderlich)
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Selbstauskunft zur Gewässerunterhaltung
Formular muss unterschrieben und kann per Post zugesendet werden (Online ausfüllbar)
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Selbstauskunft zur Gewässerunterhaltung (Online-Antrag)
Für diesen Service müssen Sie sich im Servicekonto.NRW anmelden. Bitte wählen Sie den Service aus und melden Sie sich an. Anschließend können Sie den Service starten.Formular kann online verschickt werden (Online ausfüllbar)
Ortsrecht-Dokumente
Links
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Datenschutz in der Steuerverwaltung
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