Wohnungsaufsicht
Liegen erhebliche bauliche Mängel am gemieteten Wohnraum vor, kann das Amt für Wohnen im Rahmen der Wohnungsaufsicht tätig werden.
Als Mieter:in von Wohnraum können Sie sich an uns wenden, wenn Ihre Wohnung erhebliche bauliche Mängel aufweist.
Als Wohnungsaufsicht wacht die Stadt über die Qualität des Wohnungsbestands. Weißt vermieteter Wohnraum erhebliche Mängel auf, kann dies ein Einschreiten der Wohnungsaufsicht erforderlich machen.
Anlaufstellen
Kontaktpersonen
Seitennummerierung
- Seite 1
- Nächste Seite