Wohnberechtigungen

Für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt.  

Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Sie auf Antrag, wenn Sie die Einkommensgrenze einhalten. Zudem muss die Wohnung, die Sie beziehen möchten, für Ihren Haushalt angemessen groß sein.

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