GEZ-Befreiung - Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
Es besteht die Möglichkeit, den Antrag für die Befreiung der Rundfunkbeitragspflicht im Bürgerbüro abzugeben. Der Antrag wird dann an den Beitragsservice der Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten weitergeleitet.
Die Bedingungen, unter denen eine Befreiung von der Rundfunksbeitragspflicht möglich ist, können Sie hier einsehen. Entsprechende Nachweise (Bescheid, Bescheinigung der Behörde) müssen vorgelegt werden.
Anlaufstellen
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Bürgerbüro
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