Elternbeiträge

Für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder / Offenen Ganztagsschule haben Eltern entsprechend ihren wirtschaftlichen Verhältnissen für ihr Kind einen Elternbeitrag zu zahlen. Über die jeweilige Höhe des Elternbeitrages erhalten Sie bei der Fachgruppe Jugendhilfe Auskunft.

Zur Beitragsfestsetzung ist eine verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen sowie ein Einkommensnachweis erforderlich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Elternbeitrag auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden. 

Bei Fragen zu den Elternbeiträgen, können Sie sich direkt an familienbuero@waltrop.de wenden oder den zuständigen Mitarbeiter kontaktieren (s. u. unter Ansprechperson). 

 

Kontaktpersonen
Kosten

Einkommensabhängig (Die Beitragsatzung und die Anlage dazu finden Sie auf dieser Seite unter "Ortsrecht-Dokumente" | Betragssatzung: https://bso.gkd-re.de/bsorelaunch360/DokumentServlet?dokumentenname=360l8015.pdf | Anlage zur Beitragssatzung: https://bso.gkd-re.de/bsorelaunch360/DokumentServlet?dokumentenname=360l10734.pdf)

Unterlagen

Einkommensnachweise für den Elternbeitrag (z.B. letzter Steuerbescheid, Gehaltsabrechnungen, Bescheid über Arbeitslosengeld I / Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Sozialhilfe (nach SGB XII), Elterngeld)

Formulare

Formulare sind in den Einrichtungen oder bei der Fachgruppe Jugendhilfe im Familienbüro (Rathaus Neubau II, Erdgeschoss links) erhältlich.

Ortsrecht-Dokumente