Informationsveranstaltung zum Steuerungskonzept für Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Am 15. Oktober 2026 im Ratssaal
Die Stadt Waltrop beabsichtigt, ein gesamtstädtisches Steuerungskonzept für Freiflächen-Photovoltaikanlagen als städtebauliches Entwicklungskonzept zu beschließen. Dazu findet am 15. Oktober 2026 eine Info-Veranstaltung statt.

Mit dem Steuerungskonzept, das als Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) erarbeitet wird, soll der weitere Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik im Stadtgebiet räumlich geordnet und transparent gesteuert werden. Gleichzeitig soll ein Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Stadt Waltrop und zum Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung geleistet werden. Die Stadt Waltrop strebt an, bis zum Jahr 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Freiflächen-Photovoltaikanlagen stellen dabei einen wichtigen Baustein für die zukünftige erneuerbare Stromversorgung dar. 

Am Donnerstag, 15. Oktober 2026, findet um 18 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Waltrop, Münsterstraße 1 (1. OG, Raum 1.1.11) eine Informationsveranstaltung zum Steuerungskonzept für Freiflächen-Photovoltaikanlagen statt. Die Öffentlichkeit wird auf diese Weise frühzeitig über die Planung informiert und erhält Gelegenheit, sich zum Entwurf des Steuerungskonzepts zu äußern. Der Entwurf des Steuerungskonzepts für Freiflächen-Photovoltaikanlagen der Stadt Waltrop liegt vom 15.10.2026 bis einschließlich 13.11.2026 öffentlich aus. 

Während des Beteiligungszeitraums können Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen können insbesondere Hinweise, Anregungen und Bedenken zur räumlichen Steuerung der Freiflächen-Photovoltaik, zu den zugrunde gelegten Bewertungskriterien sowie zu den im Konzept dargestellten Potenzialflächen und Anforderungen enthalten. 

Die Planunterlagen sind online über den Planungs- und Beteiligungsserver der Stadt Waltrop (https://www.o-sp.de/waltrop/konzepte) abrufbar. Schriftliche Stellungnahmen können über den Planungs- und Beteiligungsserver der Stadt Waltrop, per Mail (stadtplanung@waltrop.de) oder auf dem Postweg (Fachdienst Stadtplanung, Münsterstraße 1 in 45731 Waltrop) abgegeben werden.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft und im weiteren Verfahren berücksichtigt. Über die Berücksichtigung der Anregungen und Bedenken entscheidet der Rat der Stadt Waltrop im Rahmen der abschließenden Abwägung und Beschlussfassung über das Steuerungskonzept.

Großer Ratssaal im Rathaus Altbau
Großer Ratssaal im Rathaus Altbau
Ziel und Zweck der Planung

Im Stadtgebiet bestehen grundsätzlich zahlreiche Flächen, die für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Betracht kommen. Eine bereits im Jahr 2025 durchgeführte Flächenpotenzialanalyse hatte insgesamt 536 theoretisch geeignete Flächen mit einer Gesamtgröße von rund 1.049 ha ermittelt. 

Das nun vorliegende Steuerungskonzept dient dazu, diese theoretischen Potenziale weiter einzugrenzen und die Entwicklung auf besonders geeignete Standorte zu konzentrieren. Hierzu werden unter anderem raumordnerische und planungsrechtliche Vorgaben sowie Belange des Natur-, Landschafts-, Boden-, Gewässer- und Grundwasserschutzes, der Landwirtschaft, der Verkehrsinfrastruktur und der technischen Infrastruktur berücksichtigt. Auch die Förderfähigkeit sowie die Möglichkeiten des Netzanschlusses fließen in die Bewertung ein. 

Das Konzept sieht vor, zunächst insbesondere Flächen mit hoher bzw. sehr hoher Eignung weiterzuverfolgen. Zugleich soll das für Waltrop ermittelte Flächenziel von 24 ha bis 2031 nicht überschritten werden. Damit soll eine ausgewogene Entwicklung zwischen dem Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Belangen, insbesondere der Landwirtschaft sowie des Natur- und Landschaftsschutzes, ermöglicht werden. 

Das Steuerungskonzept soll der Stadt Waltrop künftig als einheitlicher Prüf- und Orientierungsrahmen für Anfragen und Planungen zu Freiflächen-Photovoltaikanlagen dienen. Bei konkreten Vorhaben können auf dieser Grundlage weitere Anforderungen an die Planung gestellt und im Rahmen der jeweiligen Bauleitplanung berücksichtigt werden. 

Damit das Steuerungskonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB in der Bauleitplanung berücksichtigt werden kann, ist ein förmlicher Beschluss des Rates der Stadt Waltrop nach Abwägung der berührten Belange vorgesehen.