Brauchtumsfeuer (Osterfeuer, Martinsfeuer)
HINWEIS: Unten auf dieser Seite finden Sie Auflagen und Hinweise zu Brauchtumsfeuern, sowie in der Woche vor Beginn der Anmeldezeit sowohl einen Link zum digitalen Antrag auf Genehmigung eines Osterfeuers, als auch ein PDF-Formular für die Genehmigung von Osterfeuern.
HINWEIS: Brauchtumsfeuer sind nur Oster- oder Martinsfeuer und sind vorab schriftlich zu beantragen. In Waltrop dürfen lt. Beschluss des Rates vom 8. Dezember 2022 ab 2023 nur noch verankerte Glaubensgemeinschaften, Vereine oder Organisationen Brauchtumsfeuer im Rahmen von öffentlich zugänglichen Veranstaltungen abbrennen.
Die Anmeldezeit für Osterfeuer beginnt 2026 am Montag, 23. Februar 2026 und endet am Freitag, 6. März 2026.
Das Formular für die Genehmigung finden Sie ab Fristbeginn wahlweise als PDF-Dokument oder Online-Anmeldung auf dieser Seite unter "Formulare".
Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege. Brauchtumsfeuer sind Feuer, deren Zweck nicht darauf gerichtet ist, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen. Hierzu gehören Oster- oder Martinsfeuer. Sie sind vor ihrer Durchführung durch die örtliche Ordnungsbehörde zu genehmigen.
Brauchtumsfeuer dürfen
- nur von örtlichen Glaubensgemeinschaften,
- Organisationen und
- Vereinen
im städtischen Außenbereich ausschließlich im Rahmen einer öffentlichen, für jedermann zugänglichen Veranstaltung durchgeführt werden. Für private Feuer, wie etwa durch sog. gewachsene Nachbarschaften, gibt es keine Genehmigungen.
Osterfeuer dürfen nur vom 04.04.2026 bis 06.04.2026 (Karsamstag bis Ostermontag) in der Zeit von 18.00 Uhr bis 24.00 Uhr abgebrannt werden.
Genehmigungsvorbehalt
Die Beantragung der Erlaubnis zum Abbrennen eines Brauchtumsfeuers 2026 ist ab Montag, 23. Februar 2026, möglich. Eingänge werden erst ab diesem Termin berücksichtigt.
Anträge können persönlich am Info-Punkt im Foyer oder im Ordnungsamt abgegeben werden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, das Formular (PDF-Dokument) ausgefüllt, unterschrieben und eingescannt per E-Mail an kod@waltrop.de zu senden oder direkt das Online-Anmelde-Formular einzureichen. Die Beantragung kann ebenfalls per Post erfolgen.
Die Anzahl der Brauchtumsfeuer zu Ostern sind im Stadtgebiet von Waltrop lt. Beschluss des Rates vom 8. Dezember 2022 auf maximal 20 Feuer begrenzt.
Es gilt die Reihenfolge der Antragseingänge.
In dem Antrag sind folgende Angaben erforderlich:
- Name und Anschrift des Veranstalters sowie eines verantwortlichen, volljährigen Ansprechpartners samt dessen
- Mobil-/ Tel.-Nr.
- Genaue Angaben zum Ort und zum Abbrennzeitpunkt des Feuers
- Angaben zur Schankausgabe / zum Getränkeverkauf. Für den Verkauf von alkoholischen Getränken wird eine Schankerlaubnis benötigt.
- Art und Menge des Brennmaterials. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Feuerstelle auf eine Fläche von maximal 6m mal 6m im Durchmesser begrenzt wird. Das aufgeschüttete Brenngut darf eine Höhe von 3m nicht übersteigen
Bestehen seitens der Feuerwehr / der Ordnungsbehörde keine Bedenken, erfolgt eine schriftliche Genehmigung.
Anlaufstellen
Kontaktpersonen
Kosten
Für die Genehmigung eines Brauchtumsfeuers ist eine Gebühr von 20,00 Euro zu entrichten
(gem. Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Waltrop).
Info-Blätter
- Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) - Anforderungen an den Verbrennungsvorgang
-
Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) - Hinweise und Auflagen der Feuerwehr
Auflagen und Hinweise der Feuerwehr und des Umweltschutzbeauftragen der Stadt Waltrop zum Abbrennen eines Brauchtumsfeuers
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