Kostenloser Vortrag: Solarpflicht bei Dachsanierungen in NRW
Bereits seit über einem Jahr müssen auf Neubauten in NRW Solaranlagen installiert werden. Seit dem 1. Januar 2026 gilt diese PV-Pflicht auch für Bestandsgebäude, wenn das Gebäudedach umfassend saniert wird: Wer sein Dach erneuert, muss künftig eine Solaranlage installieren.
Doch was bedeutet das für Eigentümer:innen konkret? Wann gilt die Solarpflicht für bestehende Gebäude? Gibt es eine vorgeschriebene Mindestleistung oder Mindestfläche? Welche Möglichkeiten gibt es außer der normalen Photovoltaikanlage? Gibt es Ausnahmen?
Thomas Zwingmann, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW erklärt die gesetzlichen Vorgaben, zeigt praxisnahe Beispiele und erläutert, warum es – unabhängig von gesetzlichen Pflichten – oft sinnvoll ist, eine Dacherneuerung direkt mit der Installation einer Photovoltaikanlage zu kombinieren.
Der Vortrag richtet sich an Haus- und Wohnungseigentümer:innen, deren Dachfläche aktuell und in naher Zukunft saniert wird. Im Anschluss an den Vortrag gibt es die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Die Eckdaten des Vortrags:
- Dienstag, 21. April 2026, 18 bis 20 Uhr
- Ort: Online (Zoom)
- Anmeldung notwendig