Baugenehmigung
Wer ein Bauwerk erstellen will, benötigt grundsätzlich eine Baugenehmigung. Erforderlich ist ein Antrag auf Baugenehmigung, dem alle notwendigen Pläne und Berechnungen beizufügen sind.
Die untere Bauaufsichtsbehörde erteilt nach Prüfung die Baugenehmigung, gegebenenfalls mit Auflagen und Bedingungen. Eine Baugenehmigung wird erteilt, wenn dem Vorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen.
Nicht nur die Errichtung von baulichen Anlagen, sondern auch die Änderung und der Abbruch baulicher Anlagen, sind grundsätzlich genehmigungsbedürftig. Soll ein Gebäude anders genutzt werden als in der Vergangenheit (liegt also eine Nutzungsänderung vor), besteht eine Genehmigungspflicht immer dann, wenn für die neue Nutzung des Gebäudes andere bauordnungsrechtliche oder bauplanungsrechtliche Bestimmungen angewendet werden müssen.
Hinweis:
Wird ein Bauvorhaben ohne Genehmigung begonnen, drohen nicht nur die Verhängung eines Baustopps, sondern auch hohe Geldbußen und - im Falle der materiellen Baurechtswidrigkeit - sogar der Abriss des Gebäudes!
Anlaufstellen
Kontaktpersonen
Kosten
Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet.
Formulare
- Bauantrag - Angrenzerzustimmung +
- Bauantrag - Anzeige Baubeginn (Baubeginnanzeige) +
- Bauantrag - Anzeige der abschließenden Fertigstellung +
- Bauantrag - Anzeige der Rohbaufertigstellung +
- Bauantrag - Baubeschreibung zum Bauantrag (Anlage I/7)
- Bauantrag - Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen (Anlage I/8)
- Bauantrag - Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben (Anlage I/9)
- Bauantrag - für Sonderbauvorhaben (Anlage I/1)
- Bauantrag für Werbeanlagen (Anlage I/4)
- Bauantrag im vereinfachten Genehmigungsverfahren (Anlage I/2)
- Bauanzeige - Anzeige der befristeten Nutzungsänderung (Anlage 1/2-1)
- Bauanzeige - Genehmigungsfreistellung (Anlage I/3)
- Baulast - Antrag auf Eintragung +
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Erhebungsbogen Statistik der Baugenehmigung und Bauabgang
Der Erhebungsbogen ist bei Neubauten, Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden, Nutzungsänderungen zwischen Wohnbau und Nichtwohnbau sowie Abbrüchen mit dem jeweiligen Antrag einzureichen.
Ortsrecht-Dokumente
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Spielplatzsatzung vom 31.03.2020
Satzung der Stadt Waltrop über die Schaffung von Spielflächen für Kleinkinder im Alter bis zu 6 Jahren vom 31.03.2020
- Stellplatzablösesatzung der Stadt Waltrop vom 14.05.2020 zur Stellplatzsatzung der Stadt Waltrop vom 14.05.2020
- Stellplatzsatzung der Stadt Waltrop vom 14.05.2020
Info-Blätter
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Baubezirke Übersichtsplan
Übersicht über die Baubezirke mit Angabe der zuständigen Ansprechpartner
- Merkblatt zur gesetzlichen Gebäudeeinmessungspflicht (Anlage I/11 zur VV BauPrüfVO)
Links
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Informationen der Unteren Wasserbehörde zu Abwasser
U.a. Informationen zur gewerblichen Abwasserbeseitigung, privaten Kleinkläranlagen und Niederschlagswasserbeseitigung
- Informationen des Fachdienst Umwelt zum Artenschutz bei Bau- oder Abbruchmaßnahme
- Informationen zur Abwasserbeseitigung und Entsorgung
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Planungs- und Beteiligungsserver
Informationen über die Stadtplanung in der Stadt Waltrop (u.a. Bebauungsplanübersicht, Bauleitpläne, Städtebauliche Entwicklungskonzepte, ...)