Bauvorbescheid
Als Bauvorbescheid bezeichnet man eine vorgezogene verbindliche Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde über Teilfragen der Vereinbarkeit eines Bauvorhabens mit dem öffentlichen Baurecht.
Vor Einreichung des Bauantrages kann zu Fragen eines Bauvorhabens ein Bauvorbescheid beantragt werden. Der Vorbescheid gilt drei Jahre.
Betreffen die Fragen die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes, müssen die dem Antrag auf Vorbescheid beizufügenden Bauvorlagen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser, die oder der bauvorlageberechtigt ist, unterschrieben sein. Dies gilt nicht für einen Antrag auf Vorbescheid, mit dem nur über die Vereinbarkeit mit den planungsrechlichen Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung, der Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche entscheiden werden soll.
Anlaufstellen
Kontaktpersonen
Kosten
Der Antrag auf Vorbescheid ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Die Gebühr errechnet sich in der Regel auf der Grundlage des Brutto-Rauminhalts oder der Herstellkosten. Die Gebühr beträgt mindestens 50 Euro bis 1/1 der für die Baugenehmigung zu erhebenden Gebühren.
Formulare
- Bauantrag - Baubeschreibung zum Bauantrag (Anlage I/7)
- Bauantrag - Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen (Anlage I/8)
- Bauantrag - Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben (Anlage I/9)
- Bauantrag - für Sonderbauvorhaben (Anlage I/1)
- Bauantrag für Werbeanlagen (Anlage I/4)
- Bauantrag im vereinfachten Genehmigungsverfahren (Anlage I/2)
Info-Blätter
-
Baubezirke Übersichtsplan
Übersicht über die Baubezirke mit Angabe der zuständigen Ansprechpartner
Links
-
Planungs- und Beteiligungsserver
Informationen über die Stadtplanung in der Stadt Waltrop (u.a. Bebauungsplanübersicht, Bauleitpläne, Städtebauliche Entwicklungskonzepte, ...)