Rückstausicherung

Rückstau ist in Misch- und Regenwasserkanälen der kommunalen Abwasseranlagen in Abhängigkeit von den Entwurfsgrundlagen (Überlastungshäufigkeit) planmäßig vorgesehen und kann außerdem in der öffentlichen Kanalisation auch im laufenden Betrieb nicht dauerhaft vermieden werden. Angeschlossene Grundstücksentwässerungsanlagen sind daher wirkungsvoll und dauerhaft gegen schädliche Folgen von Rückstau durch eine sachgemäße Installation sowie den bestimmungsgemäßen Betrieb einer Rückstausicherung nach DIN 1986 zu sichern. 

  • Die maßgebende Rückstauebene ist die Höhe der Straßenoberkante an der Anschlussstelle.
  • Ablaufstellen für Schmutzwasser, deren Ruhewasserspiegel im Geruchverschluss unterhalb der Rückstauebene liegt, sind gegen Rückstau zu sichern.
  • Ablaufstellen für Niederschlagswasser, bei denen die Oberkante des Einlaufrostes unterhalb der Rückstauebene liegt, sind gegen Rückstau zu sichern.
  • Niederschlagswasser von Flächen unterhalb der Rückstauebene darf der öffentlichen Kanalisation nur über eine automatisch arbeitende Hebeanlage rückstaufrei (Heben über die Rückstauebene) zugeführt werden.
  • Schmutzwasser, das unterhalb der Rückstauebene anfällt, ist der öffentlichen Kanalisation über eine automatisch arbeitende Abwasserhebeanlage (Heben über die Rückstauebene) zuzuführen. 

Auszug aus der Entwässerungssatzung des Ver- und Entsorgungsbetriebs der Stadt Waltrop AöR (V+E): 

§ 18 Schutz gegen Rückstau

  • (1) Der Grundstückseigentümer hat sich gegen Rückstau von Abwasser aus dem öffentli-
    chen Kanalnetz zu schützen. Hierzu hat er Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene
    (i.d.R. Straßenoberkante) durch funktionsfähige Rückstausicherungen gemäß den allge-
    mein anerkannten Regeln der Technik einzubauen. Die Rückstausicherung muss jeder-
    zeit zugänglich sein und so errichtet und betrieben werden, dass eine Selbstüberwa-
    chung des Zustandes und der Funktionstüchtigkeit der Anschlussleitung möglich ist.
  • (2) Jeder Anschlussberechtigte ist für den Einbau, die Unterhaltung und die Wartung ent-
    sprechender Rückstausicherungen selbst verantwortlich.
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