Führerschein - Umtausch des Führerscheins

Umstellung auf den EU-Kartenführerschein (Umtausch des grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins):
Alle Papierführerscheine müssen in den nächsten Jahren in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Dabei richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr.
| Geburtsjahr: | Umtausch bis zum: |
| vor 1953 | 19.01.2033 |
| 1953 - 1958 | 19.01.2022 |
| 1959 - 1964 | 19.01.2023 |
| 1965 - 1970 | 19.01.2024 |
| 1971 oder später | 19.01.2025 |
Der neue Führerschein wird Ihnen per Post zugesandt.
Umtausch des Kartenführerscheins wegen Pflichtumtausch (unbefristet in befristete Karte):
Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.
| Ausstellungsjahr: | Umtausch bis zum: |
| 1999-2001 | 19.01.2026 |
| 2002-2004 | 19.01.2027 |
| 2005-2007 | 19.01.2028 |
| 2008 | 19.01.2029 |
| 2009 | 19.01.2030 |
| 2010 | 19.01.2031 |
| 2011 | 19.01.2032 |
| 2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Den neuen Führerschein müssen Sie beim Straßenverkehrsamt Marl abholen.
Wichtiger Hinweis:
Alle Führerscheinanträge mit der Schlüsselzahl 95 (Module), B 96 oder B 196 oder B 197 müssen beim Straßenverkehrsamt in Marl erfolgen! Auch wenn es nur um die Eintragung oder Verlängerung dieser Schlüsselzahlen geht.
Anlaufstellen
-
Bürgerbüro
Ihre zentrale Servicestelle im Rathaus
Kosten
Umstellung auf EU-Kartenführerschein:
32,90 Euro Gebühren
Umtausch wegen Pflichtumtausch:
26,50 Euro Gebühren
6,40 Euro (Direktversand)
Unterlagen
- Gültiger Ausweis (Personalausweis/Reisepass)
- Passbild, nicht älter als 2 Jahre (vorgelegt werden muss ein Papierfoto - nicht möglich: digitale Fotos, QR-Codes, Aufnahmen am Fotoautomaten vor Ort)
- Bisheriger Führerschein