Rechnungsprüfungsamt
Das Rechnungsprüfungsamt ist nach Gemeindeordnung u.a. zuständig für:
- die Prüfung der Jahresrechnung,
- die laufende Prüfung der Kassenvorgänge und Belege zur Vorbereitung der Prüfung der Jahresrechnung,
- die dauernde Überwachung der Kassen der Gemeinde und ihrer Sondervermögen sowie die Vornahme der Kassenprüfungen.
Das Rechnungsprüfungsamt ist zudem an Ausschreibungen und Submissionen beteiligt.