Gewerbe - Erlaubnispflichtige Tätigkeiten
Zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten benötigen Sie eine gesonderte Erlaubnis, z. B.
- Gaststättengewerbe (§ 2 Gaststättengesetz - GastG)
- Reisegewerbe (§ 55 Gewerbeordnung - GewO)
- Makler, Bauträger, Baubetreuer (§ 34 c GewO)
- Spielhallen- und Spielautomatengewerbe (§ 33 i GewO
- Pfandleiher und Pfandvermittler (§ 34 GewO)
- Bewachungsgewerbe (§ 34 a GewO)
- Versteigerergewerbe (§ 34 b GewO)
- Güterkraftverkehrgewerbe mit Fahrzeugen über 3,5 t Gesamtgewicht
- Personenbeförderung (Personenbeförderungsgesetz - PBefG
Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit der zuständigen Sachbearbeiterin/dem zuständigen Sachbearbeiter auf.
Anlaufstellen
Kontaktpersonen
Formulare
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Bewachungsgewerbe (§ 34 a GewO) - Antrag
Formular muss unterschrieben und persönlich abgegeben werden (Online ausfüllbar)
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Elektronische Gewerbeanzeige/-meldung
Wirtschafts-Service-Portal.NRWAntrag über Serviceportal (Anmeldung mit BundID erforderlich)
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Gaststätte - Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs nach § 2 in Verbindung mit § 12 Absatz 1 GastG (Digital)
Digitals FormularAntrag über Serviceportal
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Gaststätte - Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs nach § 2 in Verbindung mit § 12 Absatz 1 GastG (PDF)
PDF-Download
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Spielhalle - Antrag Erlaubnis § 33 i GewO
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 33i Gewerbeordnung (GewO) zum Betrieb einer SpielhalleFormular muss unterschrieben und kann per Post zugesendet werden (Online ausfüllbar)
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