GEZ-Befreiung - Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

Es besteht die Möglichkeit, den Antrag für die Befreiung der Rundfunkbeitragspflicht im Bürgerbüro abzugeben. Der Antrag wird dann an den Beitragsservice der Gemeinschafts­einrichtung der öffentlich-rechtlichen Rund­funk­anstalten weitergeleitet.

Die Bedingungen, unter denen eine Befreiung von der Rundfunksbeitragspflicht möglich ist, können Sie hier einsehen. Entsprechende Nachweise (Bescheid, Be­schei­ni­gung der Be­hör­de) müssen vorgelegt werden.

Anlaufstellen
Formulare