Führerschein – Ersatz (Verlust oder Namensänderung)
Sie haben Ihren Führerschein verloren, er ist gestohlen worden oder ihr Name hat sich geändert.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Ausweis (Personalausweis/Reisepass)
- aktuelles Passbild, nicht älter als 2 Jahre. Vorgelegt werden muss ein Papierfoto (nicht möglich: digitale Fotos, QR-Codes, Aufnahmen am Fotoautomaten vor Ort)
Antragsgebühr
- 41,30 € bei Verlust des Führerscheines (Der neue Führerschein wird per Post zugesandt.)
- 25,30 € bei Änderung der Personendaten
Sofern Ihnen eine vorläufige Fahrbescheinigung ausgestellt werden soll, kann der Antrag nur beim Straßenverkehrsamt gestellt werden. Dort wird Ihnen das vorläufige Dokument sofort ausgehändigt.
Wichtiger Hinweis
Alle Führerscheinanträge mit der Schlüsselzahl 95 (Module), B 96 oder B 196 oder B 197 müssen beim Straßenverkehrsamt in Marl erfolgen! Auch wenn es nur um die Eintragung oder Verlängerung dieser Schlüsselzahlen geht.
Anlaufstellen
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Bürgerbüro
Ihre zentrale Servicestelle im Rathaus
Links
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Kreis Recklinghausen - Straßenverkehrsamt
Das zuständige Straßenverkehrsamt für die Stadt Waltrop befindet sich beim Kreis Recklinghausen in Marl.