Sondernutzungen
Mit dem Begriff Sondernutzungen werden im Gegensatz zum normalen Gemeingebrauch solche Nutzungen auf öffentlichen Flächen bezeichnet, die das gleiche Recht aller überschreiten und deshalb einer gesonderten Erlaubnis bedürfen.
Beispiele für eine Sondernutzung:
- Aufstellung von Containern oder Baugerüsten
- Anbringung von Plakaten
- Außengastronomie
- Veranstaltungen
- Lagerung von Baustoffen aller Art
Für eine erteilte Sondernutzungserlaubnis können Kosten entstehen, die sich aus der Sondernutzungsgebühr und einer einmaligen Verwaltungsgebühr zusammensetzen.
Bei einem Antrag muss die Fläche, Dauer und Art der Nutzung angegeben werden. Die Sondernutzung ist 14 Tage vorher beim Ordnungsamt der Stadt Waltrop zu beantragen.
Anlaufstellen
Kontaktpersonen
Kosten
gem. Sondernutzungsgebühr zzgl. Verwaltungsgebühr.
Formulare
Sie können einen Antrag auf Sondernutzung mit dem hinterlegten PDF-Antrag stellen oder online mit dem Wirtschafts-Service-Portal.NRW.
Formulare
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Sondernutzungserlaubnis - Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Straßen und Gehwege
Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Straßen und Gehwege gemäß § 18 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)Formular muss unterschrieben und kann per Post zugesendet werden (Online ausfüllbar)
Ortsrecht-Dokumente
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Sondernutzungsgebührensatzung inkl. Anlagen (13.12.2024)
Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Waltrop