Unterhaltssicherungsgesetz

Unterhaltssicherungsgesetz

Grundwehrdienstleistende, Wehrübende und Zivildienstleistende können für die Dauer ihres Dienstes für sich und ihre Familienangehörigen Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz beantragen.

Zu den Leistungen gehören u.a.:

  • Mietbeihilfen,
  • Verdienstausfallentschädigungen,
  • Versicherungen, etc.

Dies ist eine Dienstleistung der Kreisverwaltung Recklinghausen.
Zur Kreisverwaltung Recklinghausen

Anträge sind im Fachbereich Jugend, Soziales und Schule / Soziale Angelegenheiten erhältlich. 

 

Unterlagen

Einberufungsbescheid, Mietvertrag, Versicherungspolicen, Nachweis über den Arbeitsverdienst der letzten dreizehn Monate