Unterhaltssicherungsgesetz
Unterhaltssicherungsgesetz
Grundwehrdienstleistende, Wehrübende und Zivildienstleistende können für die Dauer ihres Dienstes für sich und ihre Familienangehörigen Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz beantragen.
Zu den Leistungen gehören u.a.:
- Mietbeihilfen,
- Verdienstausfallentschädigungen,
- Versicherungen, etc.
Dies ist eine Dienstleistung der Kreisverwaltung Recklinghausen.
Zur Kreisverwaltung Recklinghausen
Anträge sind im Fachbereich Jugend, Soziales und Schule / Soziale Angelegenheiten erhältlich.
Anlaufstellen
Unterlagen
Einberufungsbescheid, Mietvertrag, Versicherungspolicen, Nachweis über den Arbeitsverdienst der letzten dreizehn Monate