Meldewesen - Ummeldung des Wohnsitzes innerhalb von Waltrop
Ummeldung von Einwohnern aus Waltrop - Wohnungswechsel innerhalb Waltrops
Wer innerhalb Waltrops eine neue Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde ummelden. Dies kann auch online erledigt werden.
Bitte nutzen Sie dazu diesen Link zur elektronischen Wohnsitzanmeldung.
Für die Anmeldung von Nebenwohnungen bzw. Änderungen des Wohnungsstatus (als Haupt- bzw. Nebenwohnung), wenden Sie sich bitte weiterhin direkt an Ihre Meldebehörde (Bürgerbüro der Stadt Waltrop).
Das benötigen Sie für die elektronische An- oder Ummeldung:
- ein behördliches Nutzerkonto (BundID oder anderes behördliches Nutzerkonto)
- einen gültigen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion oder eine eID-Karte
- ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät
- die AusweisApp
- zusätzlich: eine Wohnungsgeberbestätigung, wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist
So funktioniert’s:
- Sie gehen auf www.wohnsitzanmeldung.de
- Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Anmeldeprozess geführt. Hierbei findet ein Wechsel zwischen der Internetseite und der AusweisApp statt.
So läuft die An-/Ummeldung ab:
- Nachdem Sie auf www.wohnsitzanmeldung.de Ihre Daten eingegeben bzw. hochgeladen haben, werden diese auf digitalem Wege an die Meldebehörde (Stadt Waltrop) übermittelt.
- Die Meldebehörde prüft Ihre Angaben und sendet Ihnen eine E-Mail.
- Sie suchen erneut www.wohnsitzanmeldung.de auf (über einen Link in der E-Mail oder durch Login mit Nutzerkonto), rufen Ihre Meldebestätigung ab und aktualisieren Ihr Ausweisdokument online.
- Nach Abschluss erhalten Sie per Post Adressaufkleber für Personalausweis bzw. Reisepass.
Weiterhin können Sie Ihre An- / Ihre Ummeldung auch persönlich vornehmen.
Außerdem besteht die Möglichkeit, eine Person mit der Abgabe des selbst ausgefüllten und unterschriebenen Meldescheins, einer Vollmacht und einer Wohnungsgeberbestätigung zu beauftragen.
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweise und Reisepässe aller Personen
- Wohnungsgeberbestätigung (ausgefüllt und unterschrieben vom Wohnungsgeber)
- Ggfs. KFZ-Schein
- Ausgefüllter Meldeschein - Formular Anmeldung einer Wohnung - und Vollmacht (nur notwendig, wenn die Person nicht persönlich vorsprechen kann)
- Pfleger und Betreuer müssen sich ausweisen und die erforderliche Bestallungsurkunde oder Vorsorgevollmacht mit Aufenthaltsbestimmung im Original vorlegen können
Sie können bei der Ummeldung im Bürgerbüro auch die Anschrift in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein) ändern lassen. Eine Änderung ist jedoch nur dann möglich, wenn Sie innerhalb des Kreises Recklinghausen umgezogen sind (Gebühr: 10,80 Euro).
Anlaufstellen
-
Bürgerbüro
Ihre zentrale Servicestelle im Rathaus
Formulare
-
Meldewesen - Anmeldung einer Wohnung
Formular muss unterschrieben und persönlich abgegeben werden (Online ausfüllbar)
-
Meldewesen - Wohnungsgeberbestätigung
Formular muss unterschrieben und persönlich abgegeben werden (Online ausfüllbar)
-
Meldung bei Verzug/Umzug ans Steueramt
Antrag über Serviceportal (Anmeldung mit BundID erforderlich)
- Vollmacht zur An-, Ab- und Ummeldung
Info-Blätter
Links
-
Meldewesen - Elektronische Wohnsitzanmeldung
Formular kann online verschickt werden (Online ausfüllbar)