Meldewesen - Abmeldung des Wohnsitzes / Nebenwohnsitzes
Abmeldung ins Ausland:
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug oder frühestens eine Woche vor dem Auszug bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) persönlich abzumelden.
Sollte dies jedoch nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit eine Person mit der Abgabe des selbst ausgefüllten Abmeldeformulars und einer Vollmacht zu beauftragen.
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis / Reisepass / Heimatpass (im Original)
- Auszugsdatum und Auslandsadresse
- Ausgefülltes Abmeldeformular und Vollmacht (nur notwendig, wenn die Person nicht persönlich vorsprechen kann)
Abmeldung einer Nebenwohnung:
Für die Abmeldung einer Nebenwohnung ist die Meldebehörde der Hauptwohnung zuständig. Die Abmeldung muss persönlich erfolgen. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit eine Person mit der Abgabe des selbst ausgefüllten Abmeldeformulars und einer Vollmacht zu beauftragen.
Notwendige Unterlagen:
- Original Personalausweis oder Reisepass
- Ausgefülltes Abmeldeformular mit Auszugsdatum und Vollmacht (nur notwendig, wenn die Person nicht persönlich vorsprechen kann)
Hinweis:
Bei Umzügen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist eine Abmeldung nicht erforderlich. Dies geschieht automatisch über elektronischem Wege.
Anlaufstellen
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Bürgerbüro
Ihre zentrale Servicestelle im Rathaus
Formulare
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Meldewesen - Abmeldung einer Wohnung
Formular muss unterschrieben und persönlich abgegeben werden (Online ausfüllbar)
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Meldewesen - Abmeldung Nebenwohnsitz
Abmeldung einer ZweitwohnungFormular muss unterschrieben und persönlich abgegeben werden (Online ausfüllbar)
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Meldung bei Verzug/Umzug ans Steueramt
Antrag über Serviceportal (Anmeldung mit BundID erforderlich)
- Vollmacht zur An-, Ab- und Ummeldung