Friedhof - Ruhefrist
Als Ruhezeit wird die Zeitspanne zwischen der Beisetzung eines Verstorbenen und der möglichen Neubelegung der Grabstelle liegt. Diese Zeitspanne richtet sich hauptsächlich danach, wie lange der Leichnam benötigt, um vollständig vergangen zu sein. Daher sind die Ruhezeiten von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich und können sogar innerhalb eines Friedhofes unterschiedlich sein. Für den städtischen Friedhof Waltrop fanden daher in Kooperation mit dem Gesundheitsamt des Kreis Recklinghausen Bodenuntersuchungen statt, die eine relativ genaue Berechnung dieser Zeitspanne zuließen. So wird sichergestellt, dass die Überreste des Leichnams und des Sarges vor der Neubelegung vollständig vergangen sind. Die Ruhezeit für Aschen orientiert sich an der kürzesten Ruhezeit für Erdbestattungen.
Auf dem städtischen Friedhof Waltrop beträgt die Ruhezeit für Leichen 30 Jahre, bei Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 25 Jahre. Die Ruhezeit für Aschen beträgt 25 Jahre.
Anlaufstellen
Kontaktpersonen
Ortsrecht-Dokumente
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Friedhofsgebührensatzung - 18.12.2025
Gebührensatzung des Kommunalunternehmens Ver- und Entsorgungsbetriebs Waltrop AöR über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) vom 18.12.2025
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Friedhofssatzung - 18.12.2025
Friedhofssatzung des Kommunalunternehmens Ver- und Entsorgungsbetriebs Waltrop AöR vom 18.12.2025
Info-Blätter
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Friedhof - Grabarten
Übersicht über die Grabarten auf den städtischen Friedhof und die jeweiligen Regelungen
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