Friedhof - Grabmäler
Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmälern bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Der Antrag ist von der oder dem Nutzungsberechtigten zu stellen.
In der Regel übernimmt der jeweilige Steinmetzbetrieb die Antragsstellung und Errichtung der Grabmäler für Sie. Dieser ist meist darüber informiert, ob und in welcher Form Grabmäler auf Grabstätten errichtet werden können.
Das jeweilige Grabmal soll sich in das Gesamtbild des Friedhofes einpassen und muss so errichtet werden, dass niemand gefährdet werden kann (z.B. ausreichende Standsicherheit etc.).
Die genauen Vorraussetzungen zum Errichten von Grabmälern finden Sie in Abschnitt VI. (Grabmäler und bauliche Anlagen) der Friedhofssatzung der Stadt Waltrop.
Anlaufstellen
Kontaktpersonen
Kosten
Die jeweiligen Gebühren entnehmen Sie bitte der "Friedhofsgebührensatzung der Stadt Waltrop".
Formulare
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Friedhof - Grabmalantrag
Antrag auf Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmals / einer Grabeinfassung auf dem Städtischen Friedhof Waltrop
Ortsrecht-Dokumente
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Friedhofsgebührensatzung - 18.12.2025
Gebührensatzung des Kommunalunternehmens Ver- und Entsorgungsbetriebs Waltrop AöR über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) vom 18.12.2025
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Friedhofssatzung - 18.12.2025
Friedhofssatzung des Kommunalunternehmens Ver- und Entsorgungsbetriebs Waltrop AöR vom 18.12.2025
Info-Blätter
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Friedhof - Grabarten
Übersicht über die Grabarten auf den städtischen Friedhof und die jeweiligen Regelungen
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