Friedhof - Grabmäler
Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmälern bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Der Antrag ist von der oder dem Nutzungsberechtigten zu stellen.
In der Regel übernimmt der jeweilige Steinmetzbetrieb die Antragsstellung und Errichtung der Grabmäler für Sie. Dieser ist meist darüber informiert, ob und in welcher Form Grabmäler auf Grabstätten errichtet werden können.
Das jeweilige Grabmal soll sich in das Gesamtbild des Friedhofes einpassen und muss so errichtet werden, dass niemand gefährdet werden kann (z.B. ausreichende Standsicherheit etc.).
Die genauen Vorraussetzungen zum Errichten von Grabmälern finden Sie in Abschnitt VI. (Grabmäler und bauliche Anlagen) der Friedhofssatzung der Stadt Waltrop.
Anlaufstellen
Kontaktpersonen
Kosten
Die jeweiligen Gebühren entnehmen Sie bitte der "Friedhofsgebührensatzung der Stadt Waltrop".
Formulare
-
Friedhof - Grabmalantrag
Antrag auf Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmals / einer Grabeinfassung auf dem Städtischen Friedhof Waltrop
Ortsrecht-Dokumente
-
Friedhofsgebührensatzung - 29.02.2024
Satzung der Stadt Waltrop über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) vom 29.02.2024
-
Friedhofssatzung - 29.02.2024
Friedhofssatzung der Stadt Waltrop vom 29.02.2024
Info-Blätter
-
Friedhof - Grabarten
Übersicht über die Grabarten auf den städtischen Friedhof und die jeweiligen Regelungen