Gewerbeangelegenheiten
Was ist ein Gewerbe?
Unter den Begriff Gewerbe fällt eine Tätigkeit im wirtschaftlichen Bereich, die selbständig, generell erlaubt, in der Absicht einen Gewinn zu erzielen und auf bestimmte Dauer ausgeübt wird.
Ausgenommen vom Gewerbebegriff sind die Urproduktion (z.B. landwirtschaftlicher Betrieb), bestimmte sogenannte freie Berufe (z.B. Künstler, Schriftsteller) sowie die bloße Verwaltung/Nutzung des eigenen Vermögens (z.B. Vermietung einer eigenen Wohnung).
Weitere Ausnahmen sind in der Gewerbeordnung geregelt (z.B. Tätigkeit als Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater).
Da eine genaue Abgrenzung im Einzelfall recht schwierig sein kann, klären Sie bitte offene Fragen mit den zuständigen SachbearbeiterInnen.
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beginnt, muss dies gegenüber dem Ordnungsamt, welches das Gewerberegister führt, anzeigen.
Das gleiche gilt, wenn
- der Betrieb verlegt wird,
- der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder
- der Betrieb aufgegeben wird.
Die Anzeige dient dem Zweck, den Gewerbeüberwachungsbehörden die Überwachung der Gewerbeausübung zu ermöglichen.
Für die Anzeigen müssen amtliche Vordrucke verwendet werden, zwischenzeitlich besteht aber auch die Möglichkeit, Gewerbemeldungen online durchzuführen.
Wer der Pflicht zur Anzeige nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Auskünfte aus dem Gewerberegister kann jede Person, welche ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, erhalten.
Beachten Sie bitte, dass bestimmte Gewerbearten erlaubnispflichtig sind.
Anlaufstellen
Kontaktpersonen
Kosten
26,00 Euro (natürliche Person)
33,00 Euro (juristische Person)
13,00 Euro (für jeden weiteren Vertreter bei juristischen Personen)
15,00 Euro (Zweitschrift)
Die Gewerbeabmeldung ist kostenfrei. Auskünfte aus dem Gewerberegister kosten 30,00 Euro.
Formulare
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Gewerbeanmeldung
Formular muss unterschrieben und kann per Post zugesendet werden (Online ausfüllbar)
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Gewerbeummeldung
Formular muss unterschrieben und kann per Post zugesendet werden (Online ausfüllbar)
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Gewerbeabmeldung
Formular muss unterschrieben und kann per Post zugesendet werden (Online ausfüllbar)
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Gewerbemeldung - Beiblatt
Beiblatt für die Angabe weiterer GesellschafterInnenFormular muss unterschrieben und kann per Post zugesendet werden (Online ausfüllbar)
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Reisegewerbekarte - Antrag
Antrag auf Ausstellung einer ReisegewerbekarteFormular muss unterschrieben und persönlich abgegeben werden (Online ausfüllbar)
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Marktfestsetzung - Antrag
Antrag auf Festsetzung eines Marktes gem. § 69 GewOFormular muss unterschrieben und kann per Post zugesendet werden (Online ausfüllbar)
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Wanderlager - Anzeige
Anzeige eines Wanderlagers gem. § 56 a GewOFormular muss unterschrieben und kann per Post zugesendet werden (Online ausfüllbar)
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Versteigerererlaubnis - Antrag § 34 b GewO
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 b GewO - VersteigerergewerbeFormular muss unterschrieben und persönlich abgegeben werden (Online ausfüllbar)
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Elektronische Gewerbeanzeige/-meldung
Wirtschafts-Service-Portal.NRWAntrag über Serviceportal (Anmeldung mit BundID erforderlich)
Info-Blätter
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Märkte und Messen - Merkblatt
Merkblatt zur Stellung von Anträgen auf Festsetzung von Veranstaltungen nach den §§ 64, 65, 68 und 69 Gewerbeordnung (GewO)
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Märkte und Messen - Hygieneanforderungen
Merkblatt über hygienische Mindestanforderungen für Lebensmittelverkaufsstände auf Märkten, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen