Bekämpfung von Schwarzarbeit
"Schwarzarbeit" ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Schwarzarbeit liegt vor, wenn jemand
- ein stehendes Gewerbe nicht angezeigt hat,
- ein Handwerk ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausübt,
- ein Reisegewerbe ohne Reisegewerbekarte betrieben hat,
- der Meldepflicht gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit und den Trägern der gesetzlichen Versicherungen nicht nachgekommen ist,