Bürgerbegehren / Bürgerentscheid
Durch die Möglichkeit eines Bürgerentscheids wird den Bürger:innen das Recht eingeräumt, in kommunalen Angelegenheiten selbst zu entscheiden.
Der Beschluss der Bürgerschaft tritt bei einem Bürgerentscheid an die Stelle der Entscheidung des Rates.
>>> Informationen zum Ratsbürgerentscheid mit der Fragestellung: "Soll ein Bauleitplanverfahren für die Ansiedlung eines McDonald‘s Restaurants an der Brambauer Straße eingeleitet werden?“ finden Sie hier.