Elternbeiträge
Für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder / Offenen Ganztagsschule haben Eltern entsprechend ihren wirtschaftlichen Verhältnissen für ihr Kind einen Elternbeitrag zu zahlen. Über die jeweilige Höhe des Elternbeitrages erhalten Sie bei der Fachgruppe Jugendhilfe Auskunft.
Zur Beitragsfestsetzung ist eine verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen sowie ein Einkommensnachweis erforderlich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Elternbeitrag auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden.
Anlaufstellen
Kontaktpersonen
Kosten
Einkommensabhängig
Unterlagen
Einkommensnachweise für den Elternbeitrag (z.B. letzter Steuerbescheid, Gehaltsabrechnungen, Bescheid über Arbeitslosengeld I / Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Sozialhilfe (nach SGB XII), Elterngeld)
Formulare
Formulare sind in den Einrichtungen oder bei der Fachgruppe Jugendhilfe im Familienbüro (Rathaus Neubau II, Erdgeschoss links) erhältlich.
Ortsrecht-Dokumente
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Elternbeitragssatzung KITA u. OGS (01 SATZUNG) – Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschule (Stand: 20.06.2023)
Satzung der Stadt Waltrop über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder sowie der Kindertagespflege und die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschule vom 20.06.2023
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Elternbeitragssatzung KITA u. OGS (02 ANLAGE TE) – Elternbeiträge für Tageseinrichtungen ab 2024 u. ab 2027
Elternbeiträge für Tageseinrichtungen – Monatlicher Elternbeitrag ab 01. 01.2024 und ab 01.01.2027 (TABELLE)