Adressänderung im Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I (nur innerhalb des Kreises Recklinghausen)
Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, sind Sie verpflichtet, die Änderung in Ihren Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen zu lassen.
Auch eine von Ihnen beauftragte Person kann im Bürgerbüro die Anschriftenänderung für Sie eintragen lassen.
Notwendige Unterlagen:
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Gebühr: 10,80 Euro (Bar- und EC-Kartenzahlung möglich)
Für alle anderen Änderungen im Kfz-Schein, Kfz-Brief, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ist das Straßenverkehrsamt des Kreises Recklinghausen in Marl zuständig.
Anlaufstellen
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Bürgerbüro
Ihre zentrale Servicestelle im Rathaus
Kosten
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 10,80 Euro.
Links
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Kreis Recklinghausen - Straßenverkehrsamt
Das zuständige Straßenverkehrsamt für die Stadt Waltrop befindet sich beim Kreis Recklinghausen in Marl.