Jugendamtselternbeirat (JAEB)

Herzlich Willkommen auf der Seite des Jugendamtselternbeirats Waltrop - kurz JAEB- Waltrop! 

Wir freuen uns darüber, dass nun erstmals mit offizieller Unterstützung der Stadt eine Elternvertretung für die Kitas gewählt werden konnte. 

Dies ist ein Zeichen dafür, dass die Belange von Familien mit kleinen Kindern in Waltrop ernst genommen werden.

Als Eltern wollen wir uns weiter dafür einsetzen, dass sich der Alltag unserer Kinder in den Einrichtungen verbessert und schön ist. Wir freuen uns vor allem aber auch über die tolle Unterstützung der Waltroper Eltern, die als Kommune damit ein Mitwirkungssignal gesetzt hat. 
  
Der Jugendamtselternbeirat (JAEB) ist ein Gremium, das von Eltern von Kindern in Kindergärten auf Stadt- und Landesebene nach § 9 des Kinderbildungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen, in der seit dem 1. August 2011 gültigen Fassung, gewählt werden kann.

Seit dem 10. Oktober 2011 finden daher landesweit in allen Kommunen in Nordrhein-Westfalen Wahlen auf Einrichtungs- und Kommunalebene statt. So auch in Waltrop. 
 

Kinder
Kinder

Gewählte Vertreter in Waltrop

  • Anna Beermann – Vorsitzende JAEB
  • Laura Koch – Stellvertreter JAEB
  • Victoria Adenstedt – Vertreterin Ausschuss Jugendhilfe und Soziales
  • Janina Boom -  Stellvertreter Ausschuss Jugendhilfe und Soziales
  • Jan Hendrik Hölting – Landeselternbeirat
  • Victoria Adenstedt – Ersatzdelegierte Landeselternbeirat

Kontakt zum Jugendamtselternbeirat: Frau Zuk leitet Ihre E-Mail-Anfragen an den Vorstand des Jugendamtselternbeirat weiter. 

Ihr Kontakt

Frau Zuk

Beratung und Hilfe bei der Vermittlung von Kindergartenplätzen: jugendhilfe@waltrop.de
+40 2309 930 350
Nachricht senden an Frau Zuk
Rathaus II Raum Familienbüro
Münsterstraße 1 45731 Waltrop
>>>>> Weitere infos
Jugendliche
Jugendliche

Weitere Informationen zum Jugendamtselternbeirat:


FUNKTION DES JUGENDAMTSELTERNBEIRAT NACH § 9 KIBIZ

  • Erweiterung der Elternmitwirkung in Tageseinrichtungen für Kinder (TE)
  • Interessenvertretung gegenüber den Trägern der Jugendhilfe (Jugendamt und Kirchen oder Wohlfahrtsverbände als Träger der TE)
  • Bisher: Elternbeirat in den einzelnen TE - Neu: Elternbeirat auf Jugendamts- / Landesebene

RECHTE

  • nur Anhörungs- und Mitwirkungsrechte,
  • keine Mitbestimmungsrechte
  • Entscheidungskompetenz über Finanzen, Personalangelegenheiten, konzeptionelle Fragen bleibt ausschließlich bei Jugendamt, Trägern und rechtlich dafür vorgesehenen Gremien

PFLICHTEN

  • Verschwiegenheit
  • Wahrung des Datenschutzes von vertraulichen Informationen
  • Konformität mit den Zielen von Interessenvertretung im Sinne des Gesetzes
  • Transparenz gegenüber Jugendamt und Elternräten der TE

AUFGABEN

  • Angelegenheiten von allgemeinem Interesse, keine Einzelfälle und persönliche Interessen Einzelner,keine Angelegenheiten einzelner TE
  • Berücksichtigung der besonderen Interessen von Kindern mit Behinderung und deren Eltern, von Kindern mit Migrationshintergrund und benachteiligten oder hochbegabten Kindern

WAHL

  • Stimme pro TE (aus den Mitgliedern des Elternbeirates der TE)
  • mindestens 15 % Beteiligung (hier: 2 Stimmen)
  • Einfache Mehrheit erforderlich
  • Maximale Mitgliederzahl entspricht der Anzahl der TE (hier: 11)

GESCHÄFTSORDNUNG

  • Einladungen zu Sitzungen
  • Beschlussfähigkeit / Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit
  • Verantwortlichkeit des Vorstandes für die laufenden Angelegenheiten
  • Wahl des Vorsitzenden / Stellvertreters
  • Ende der Mitgliedschaft
  • Wahlzeit bis zur Wahl des neuen Jugendamtselternbeirats im folgenden Kindergartenjahr
  • Festlegung der Aufgaben des Jugendamtselternbeirats
  • Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
  • Verpflichtung zur Geheimhaltung
  • Informationspflichten gegenüber dem Jugendamt und den Elternbeiräten der TE