Meldewesen - Anmeldung des neuen Wohnsitzes / Anmeldung einer Nebenwohnung

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden.

Wer aus einer anderen Stadt innerhalb Deutschlands nach Waltrop zieht (Anmeldung), kann dies auch online erledigen. Dies gilt für alle Anmeldungen in eine neue Haupt- oder alleinige Wohnung. Bitte nutzen Sie zur Online-Anmeldung diesen Link zur elektronischen Wohnsitzanmeldung

Für die Anmeldung von Nebenwohnungen bzw. Änderungen des Wohnungsstatus (als Haupt- bzw. Nebenwohnung), wenden Sie sich bitte weiterhin direkt an Ihre Meldebehörde (Bürgerbüro der Stadt Waltrop).

Das benötigen Sie für die elektronische An- oder Ummeldung:

  • ein behördliches Nutzerkonto (BundID oder anderes behördliches Nutzerkonto)
  • einen gültigen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion oder eine eID-Karte
  • ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät
  • die AusweisApp
  • zusätzlich: eine Wohnungsgeberbestätigung, wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist

So funktioniert’s:

  • Sie gehen auf www.wohnsitzanmeldung.de
  • Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Anmeldeprozess geführt. Hierbei findet ein Wechsel zwischen der Internetseite und der AusweisApp statt.

So läuft die An-/Ummeldung ab:

  • Nachdem Sie auf www.wohnsitzanmeldung.de Ihre Daten eingegeben bzw. hochgeladen haben, werden diese auf digitalem Wege an die Meldebehörde (Stadt Waltrop) übermittelt.
  • Die Meldebehörde prüft Ihre Angaben und sendet Ihnen eine E-Mail.
  • Sie suchen erneut www.wohnsitzanmeldung.de auf (über einen Link in der E-Mail oder durch Login mit Nutzerkonto), rufen Ihre Meldebestätigung ab und aktualisieren Ihr Ausweisdokument online.
  • Nach Abschluss erhalten Sie per Post Adressaufkleber für Personalausweis bzw. Reisepass.

 

Weiterhin können Sie Ihre An- / Ihre Ummeldung auch persönlich vornehmen.

Außerdem besteht die Möglichkeit, eine Person mit der Abgabe des selbst ausgefüllten und unterschriebenen Meldescheins, einer Vollmacht und einer Wohnungsgeberbestätigung zu beauftragen.

Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweise / Reisepässe / Heimatpässe aller Personen
  • Wohnungsgeberbestätigung (ausgefüllt und unterschrieben vom Wohnungsgeber)
  • Ggf. Kfz-Schein
  • Ausgefüllter Meldeschein - Formular Anmeldung einer Wohnung - und Vollmacht (nur notwendig, wenn die Person nicht persönlich vorsprechen kann) 
  • Pfleger und Betreuer müssen sich ausweisen und die erforderliche Bestallungsurkunde oder Vorsorgevollmacht mit Aufenthaltsbestimmung im Original vorlegen können.

Hinweis:

Sie können bei der Anmeldung im Bürgerbüro auch die Anschrift in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein) ändern lassen. Eine Änderung ist jedoch nur dann möglich, wenn Sie innerhalb des Kreises Recklinghausen umgezogen sind (Gebühr 10,80 Euro).

>>> Zur Leistung "Adressänderung im Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I (nur innerhalb des Kreises Recklinghausen)"

Hinweis:

Bei Umzügen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist eine Abmeldung nicht erforderlich. Dies geschieht automatisch über elektronischem Wege.

 

Anmeldung einer Nebenwohnung

Eine Nebenwohnung kann nur am Nebenwohnsitz persönlich angemeldet werden. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit eine Person mit der Abgabe des selbst ausgefüllten und unterschriebenen Meldescheins, einer Vollmacht und einer Wohnungsgeberbestätigung zu beauftragen.

Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbestätigung (ausgefüllt und unterschrieben vom Wohnungsgeber)
  • Ausgefüllter Meldeschein - Formular Anmeldung einer Wohnung - und Vollmacht (nur notwendig, wenn die Person nicht persönlich vorsprechen kann)  

 

Anlaufstellen
Unterlagen

An- und Ummeldung des Wohnsitzes: 

Personalausweise / Reisepässe / Heimatpässe aller Personen, Wohnungsgeberbestätigung (ausgefüllt und unterschrieben vom Wohnungsgeber), Ggf. Kfz-Schein, Ausgefüllter Meldeschein - Formular, Anmeldung einer Wohnung - und Vollmacht (nur notwendig, wenn die Person nicht persönlich vorsprechen kann), Pfleger und Betreuer müssen sich ausweisen und die erforderliche Bestallungsurkunde oder Vorsorgevollmacht mit Aufenthaltsbestimmung im Original vorlegen können. 

Anmeldung einer Nebenwohnung: 

Personalausweis oder Reisepass, Wohnungsgeberbestätigung (ausgefüllt und unterschrieben vom Wohnungsgeber), Ausgefüllter Meldeschein - Formular Anmeldung einer Wohnung - und Vollmacht (nur notwendig, wenn die Person nicht persönlich vorsprechen kann)  

Formulare
Info-Blätter
Links