Stadt fördert Balkonkraftwerke mit 100,- Euro 

Klimaschutz in Waltrop
In Waltrop startet am 15. Juli 2026 ein kommunales Förderprogramm für Balkonkraftwerke. Bis zum 31. Dezember 2026 oder bis zur Erschöpfung des Fördertopfes wird ein Balkonkraftwerk pro förderberechtigtem Antragsteller bzw. förderberechtigter Antragstellerin und Wohneinheit mit 100,- Euro Bezuschussung gefördert.

Die Förderung ist für Waltroper:innen gedacht, die Zwei- und Mehrfamilienhäuser bewohnen. Förderrichtlinie, Förderantrag, Ansprechpartner und weitere Informationen dazu gib es auf www.waltrop.de/balkonkraftwerke

Nordrhein-Westfalen erlebt seit 2023 einen deutlichen Aufschwung bei der Nutzung von Solarenergie. Das liegt längst nicht nur an der Verbreitung von Dachsolaranlagen. Laut Marktstammdatenregister (MaStR) hat sich die Zahl der gemeldeten Mini-Solaranlagen innerhalb eines Jahres nahezu verdoppelt. Die Installation von Steckersolar-Geräten wird immer beliebter, und die Unterstützung durch Förderprogramme trägt maßgeblich zu dieser positiven Entwicklung bei. 

Steckersolar-Geräte sind kleine Photovoltaik-Systeme, mit denen Sie als Mieter:in oder Wohnungseigentümer:in eigenen Sonnenstrom erzeugen können. Da Sie häufig an die Balkonbrüstung montiert werden und der Solarstrom in der Regel über eine vorhandene Steckdose in den Stromkreis gelangt, werden sie oft auch Plug & Play-Solaranlagen oder Balkonkraftwerke genannt. 

„Wer in Waltrop ein Zwei- oder Mehrfamilienhaus bewohnt, dem bietet sich jetzt die Möglichkeit, vor der Anschaffung eines solchen Geräts Fördergeld zu beantragen“ berichtet der städtische Klimaschutzmanager Adrian Voigt und merkt an: „Bitte warten Sie mit dem Kauf eines Geräts, bis Ihnen der Bewilligungsbescheid vorliegt!“.

Die Stadt Waltrop will die Solarenergienutzung in diesem Bereich gezielt ausbauen und startet dafür ein neues Förderprogramm. Ab dem 15. Juli 2026 und bis zum 31. Dezember 2026 oder bis zur Erschöpfung des Fördertopfes von 28.000 Euro wird ein Balkonkraftwerk pro förderberechtigter/förderberechtigtem Antragsteller:in und Wohneinheit mit 100,- Euro gefördert. 

Antragsberechtigt sind Vermieter:innen, Mieter:innen oder Eigentümer:innen von Wohneinheiten in einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus innerhalb von Waltrop. Einfamilienhäuser sind nur in begründeten Ausnahmefällen förderfähig. Die Förderungs-Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der Antrags-Eingänge. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung der Leistungsnachweise und Fristen als Festbetragsfinanzierung. Alle weiteren Bedingungen können im Antragsformular und in der Richtlinie auf www.waltrop.de/balkonkraftwerke gefunden werden. 

Alle Infos zur Förderung
Balkonkraftwerke in Waltrop

In Waltrop startet ein Förderprogramm für Balkonkraftwerke. Bis zum 31. Dezember 2026 oder bis zur Erschöpfung des Fördertopfes wird ein Balkonkraftwerk pro förderberechtigtem/r Antragsteller:in und Wohneinheit mit 100,- Euro Bezuschussung gefördert. Die Förderung ist für Waltroper:innen gedacht, die Zwei- und Mehrfamilienhäuser bewohnen. 

Balkonkraftwerk
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