Wir fördern Balkonkraftwerke mit 100,- Euro!
In Waltrop startet am 15. Juli 2026 ein kommunales Förderprogramm für Balkonkraftwerke. Bis zum 31. Dezember 2026 oder bis zur Erschöpfung des Fördertopfes wird ein Balkonkraftwerk pro förderberechtigtem Antragsteller bzw. förderberechtigter Antragstellerin und Wohneinheit mit 100,- Euro Bezuschussung gefördert. Die Förderung ist für Waltroper:innen gedacht, die Zwei- und Mehrfamilienhäuser bewohnen.
Auf dieser Seite finden Sie die Förderrichtlinie, den Förderantrag, weitere Informationen und Ansprechpartner.
Sonnenstrom vom Balkon
Steckersolar-Geräte sind kleine Photovoltaik-Systeme, mit denen Sie als Mieter:in oder Wohnungseigentümer:in eigenen Sonnenstrom erzeugen können. Sie bestehen in der Regel aus einem oder mehreren Solarmodulen, einem Wechselrichter, einer Niederspannungs-Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis im Netz eines Letztverbrauchers. Da Sie häufig an die Balkonbrüstung montiert werden und der Solarstrom in der Regel über eine vorhandene Steckdose in den Stromkreis gelangt, werden sie oft auch Plug & Play-Solaranlagen oder Balkonkraftwerke genannt.
Wer in Waltrop ein Zwei- oder Mehrfamilienhaus bewohnt, dem bietet sich die Möglichkeit, vor der Anschaffung eines "Balkonkraftwerks (Steckersolar-Geräts, Plug & Play Solaranlage) Fördergeld zu beantragen. Die Stadt Waltrop will die Solarenergienutzung in diesem Bereich gezielt ausbauen und startet dafür jetzt ein neues Förderprogramm. Ab dem 15. Juli 2026 und bis zum 31. Dezember 2026 oder bis zur Erschöpfung des Fördertopfes von 28.000 Euro wird ein Balkonkraftwerk pro förderberechtigter/förderberechtigtem Antragsteller:in und Wohneinheit mit 100,- Euro gefördert.
Antragsberechtigt sind Vermieter:innen, Mieter:innen oder Eigentümer:innen von Wohneinheiten in einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus innerhalb von Waltrop. Einfamilienhäuser sind nur in begründeten Ausnahmefällen förderfähig. Die Förderungs-Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der Antrags-Eingänge. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung der Leistungsnachweise und Fristen als Festbetragsfinanzierung. Alle weiteren Bedingungen können im Antragsformular und in der Förderrichtlinie gefunden werden.
Downloads
- Bitte warten Sie mit dem Kauf des Geräts, bis Ihnen der Bewilligungsbescheid vorliegt.
- Bitte beachten Sie die Förderrichtlinien sowie die Datenschutzerklärungen von RVR und Stadt Waltrop
- Bitte beachten Sie, dass die Förderungs-Vergabe in der Reihenfolge der Antrags-Eingänge erfolgt und dass es bei hohem Antragsaufkommen zu entsprechenden Wartezeiten kommen kann.
- Förderanträge werden bis zum 31.12.2026 oder bis zur Erschöpfung des Fördertopfes von 28.000 Euro angenommen.