Ratsbürgerentscheid "McDonald's"
Der Rat der Stadt Waltrop hat in seiner Sitzung am 09.10.2025 beschlossen, einen Ratsbürgerentscheid zur Frage „Soll ein Bauleitplanverfahren für die Ansiedlung eines McDonald’s-Restaurants an der Brambauerstraße eingeleitet werden?“ durchzuführen.
Der Bürgerentscheid wird per Briefwahl durchgeführt; der Versand der Abstimmungsunterlagen erfolgt ab Montag, 10. November 2025.
Ein Info-Dokument zum Bürgerentscheid McDonalds Waltrop finden Sie hier:
Häufig gestellte Fragen zum Ratsbürgerentscheid "McDonald's"
Der Ratsbürgerentscheid wird als reine Briefwahl durchgeführt. Das heißt: Allen Abstimmungsberechtigten werden die Unterlagen zugeschickt. Wer seine Stimme abgeben möchte, kreuzt auf dem Stimmzettel "Ja" oder "Nein" und sendet ihn samt Abstimmungsschein in den dafür vorgesehenen Umschlägen an das Rathaus Waltrop, Münsterstraße 1, 45731 Waltrop oder wirft den Abstimmungsbrief in den Briefkasten am Rathaus.
Abstimmungsberechtigt sind Waltroperinnen und Waltroper, die am Tag des Ratsbürgerentscheids (28.11.2025) die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Abstimmung in Waltrop wohnen.
Das für diese Abstimmung zu erstellende Abstimmungsverzeichnis aller Abstimmungsberechtigten in der Stadt Waltrop liegt in der Zeit vom 10. November bis 14. November 2025 zu den allgemeinen Öffnungszeiten bei der Stadt Waltrop, Rathaus Altbau, Münsterstraße 1, im Raum 1.0.23 für Abstimmungsberechtigte zur Einsichtnahme aus.
Abstimmungsberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern sie die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Abstimmungsverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen möchten, haben sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Abstimmungsverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Abstimmungsberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
Das Abstimmungsverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom
10. November 2025 bis spätestens 14. November, 12:00 Uhr, bei der Stadt Waltrop, Rathaus Altbau, Münsterstraße 1, Wahlamt, Raum 1.0.28 (EG), Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
Die Frage lautet: „Soll ein Bauleitplanverfahren für die Ansiedlung eines McDonald’s-Restaurants an der Brambauerstraße eingeleitet werden?“
Allen Abstimmungsberechtigten werden die notwendigen Unterlagen ab 10. November 2025 unaufgefordert direkt nach Hause geschickt.
Der Versand der Unterlagen erfolgt ab dem 10. November 2025.
Sollten Sie bis zum 14. November 2025 keine Unterlagen erhalten haben, so wenden Sie sich unter Telefon 02309 930 395 an das Brief-Abstimmungsbüro im Rathaus Waltrop, Münsterstraße 1, Raum 1.0.23.
Die Unterlagen zur Abstimmung über die Frage „Soll ein Bauleitplanverfahren für die Ansiedlung eines McDonald’s-Restaurants an der Brambauerstraße eingeleitet werden?“ enthalten die folgenden Bestandteile:
- ein Abstimmungsheft/Informationsblatt, in dem der Ablauf der Abstimmung sowie die Erläuterung des Sachverhalts des Bürgerentscheids (Bauleitplanverfahren für die Ansiedlung eines McDonald’s-Restaurants) erläutert werden sowie Stellungnahmen der im Rat vertretenen Fraktionen und des Bürgermeisters enthält
- Stimmzettel
- Abstimmungsschein
- blauer Umschlag für Stimmzettel
- gelber Umschlag für Stimmzettel-Umschlag und Abstimmungsschein (muss nicht frankiert werden, wenn der Brief in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen wird)
Die Abstimmung erfolgt als reine Briefwahl. Seine Stimme gibt man ab, indem man den Stimmzettel ausfüllt und diesen samt Abstimmungsschein im dafür vorgesehenen Umschlag an die Stadt Waltrop sendet.
- Jede:r Abstimmungsberechtigte hat eine Stimme. Auf die zur Abstimmung stehende Frage kann nur mit „Ja“ oder „Nein“ geantwortet werden.
- Der Abstimmungsbrief kann per Post versendet werden oder in den Briefkasten am Rathaus der Stadt Waltrop, Münsterstraße 1 eingeworfen werden.
- Die Abstimmung endet am Freitag, 28. November 2025, 16 Uhr. Bis dahin müssen alle Abstimmungsbriefe wieder im Rathaus sein. Abstimmungsbriefe, die später als 28. November 2025, 16 Uhr eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.
- Die Bürgerinnen und Bürger sind selbst dafür verantwortlich, dass ihr Abstimmungsbrief rechtzeitig im Rathaus ankommt.
Die Abstimmung endet am Freitag, 28. November 2025, um 16:00 Uhr.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen die Abstimmungsbriefe zurückgesendet bzw. in den Briefkasten am Rathaus Waltrop, Münsterstraße 1, Haupteingang, eingeworfen worden sein.
Die Frage des Bürgerentscheids ist in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde.
Diese Mehrheit muss mindestens 20 Prozent der abstimmungsberechtigten Waltroper:innen betragen.
In Waltrop sind zurzeit 23.780 Personen abstimmungsberechtigt. Die Zahl der Abstimmungsberechtigten wird sich unter Umständen durch Zu- und Wegzüge noch geringfügig ändern und steht erst am 28.11.2025 endgültig fest.
Geht man von zurzeit 23.780 Abstimmungsberechtigten aus, entspricht die Mehrheit mindestens 4.756 Stimmen.
Weitere Fragen zum Ratsbürgerentscheid werden ab Montag, 10. November 2025, im Brief-Abstimmungsbüro im Rathaus Waltrop, Münsterstraße 1, Raum 1.0.23 beantwortet. Sie erreichen das Büro unter Tel. 02309 930 395.