Kommunale Wärmeplanung

Um die Umstellung auf eine kosteneffiziente, bezahlbare und treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 zu unterstützen, ist zum 01. Januar 2024 das Wärmeplanungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet die Länder sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet für Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 bzw. mit weniger als 100.000 Einwohnern bis spätestens zum 30. Juni 2028 Wärmepläne erstellt werden. 

Der Wärmeplan soll dabei als wegweisendes Instrument für zukünftige Planungen eingesetzt werden. Am 21.03.2024 hat der Rat der Stadt Waltrop die Verwaltung beauftragt, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Beauftragt wurde das Büro ICM aus Bottrop. 

Um den Bürgerinnen und Bürgern in Waltrop fundierte Informationen zu einzelnen Aspekten der Kommunalen Wärmeplanung zur Verfügung zu stellen, halten wir Info-Blätter bereit. Darin geht es zum einen um einer Sammlung häufig gestellter Fragen ("frequently asked questions", FAQ), aber auch um Sanierungsmaßnahmen, um Wärmenetze und um Wärmepumpen. 

Wärmepumpe
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