Kommunale Wärmeplanung

Um die Umstellung auf eine kosteneffiziente, bezahlbare und treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 zu unterstützen, ist zum 01. Januar 2024 das Wärmeplanungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet die Länder sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet für Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 bzw. mit weniger als 100.000 Einwohnern bis spätestens zum 30. Juni 2028 Wärmepläne erstellt werden. 

Der Wärmeplan soll dabei als wegweisendes Instrument für zukünftige Planungen eingesetzt werden. Am 21.03.2024 hat der Rat der Stadt Waltrop die Verwaltung beauftragt, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Beauftragt wurde das Büro ICM aus Bottrop. 

Wärmepumpe
Wärmepumpe

Offenlage Kommunale Wärmeplanung Stadt Waltrop

Am Montag, 29. Juni 2026, startet die Offenlage der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Waltrop. 

Alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, den Entwurf im Zeitraum vom 29.06.2026 bis einschließlich 31.07.2026 einzusehen: 

  • unter der Adresse http://www.o-sp.de/waltrop/plan?91621 (wird am 29.06.2026 online geschaltet
  • in ausgedruckter Form im 
    Dezernat 3 Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen,
    Rathaus 1, 2. OG, 
    Münsterstraße 1, 
    45731 Waltrop

Anregungen und Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist auf dem Planungs- und Beteiligungsserver oder schriftlich an die Stadt Waltrop, Dezernat 3 Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen, Münsterstraße 1, 45731 Waltrop eingereicht werden.

Alle bis zum 31.07.2026 eingegangene Stellungnahmen werden im Anschluss geprüft und gegebenenfalls in den Entwurf eingearbeitet. 

Das ist der Hintergrund der Offenlage

Die Offenlage des Entwurfs der Kommunalen Wärmeplanung erfolgt gemäß § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz. Der Entwurf zeigt, wie die Wärmeversorgung in Waltrop bis 2045 klimafreundlich und zukunftssicher gestaltet werden kann.

Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungswerk ohne rechtliche Verbindlichkeit. Sie begründet weder einen Anspruch auf Anschluss an die dargestellte Wärmeinfrastruktur noch eine Pflicht zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen und ersetzt keine technische Fachplanung.

Waltrops Siedlungsstruktur setzt sich aus einem urban geprägten Kern mit Mischnutzungen (Wohnen, Einzelhandel, Dienstleistungen) und einem Gürtel aus Ein- und Zweifamilienhausgebieten zusammen, die unterschiedliche Baualtersklassen und energetische Standards aufweisen. In den Randbereichen schließen ländliche Flächen mit Hoflagen und Streusiedlungen an. Auf Basis der Potenzialanalyse wurden in Waltrop drei Quartiere mit besonders hohem energetischen Sanierungspotenzial für die Durchführung integrierter energetischer Quartierskonzepte mit anschließendem Sanierungsmanagement identifiziert.

Ein zentrales Ergebnis der Kommunalen Wärmeplanung ist die Identifizierung sogenannter Eignungsgebiete. Dabei wird unterschieden zwischen Flächen, die sich besonders für eine dezentrale Wärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energien wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Biomasse eignen, und solchen, die aufgrund ihrer Struktur und Verbrauchsdichte für den Anschluss an ein Wärmenetz prädestiniert sind. Im Rahmen der Untersuchungen konnten dabei folgende drei mögliche Wärmenetzgebiete identifiziert werden:

  1. Wärmenetzgebiet „Zur Pannhütt“
  2.  Wärmenetzgebiet "Klinikum"
  3. Wärmenetzgebiet "Im Wirrigen"

Für das restliche Stadtgebiet kommt nur eine dezentrale Versorgung infrage.

Die Wärmeplanung ist nicht als fertiges Regelwerk zu verstehen, sondern vielmehr als Orientierung für die nächsten Schritte. Um in die Umsetzung zu gelangen, müssen der entstandene Informationsfluss gesichert, Beratungs und Vernetzungsangebote fortgeführt und die Potenziale erneuerbarer Energien weiter vertieft untersucht werden. Die Stadt wird den Wärmeplan kontinuierlich fortschreiben und den Austausch mit den Akteuren in den Prüfgebieten aktiv begleiten. So kann die Stadt gewährleisten, dass die Umsetzung der Wärmewende in Waltrop sowohl sozial fair als auch wirtschaftlich sinnvoll erfolgt.

  • Zeitraum der Offenlage:
  • Montag, 29. Juni 2026 bis Freitag, 31. Juli 2026.
  • Bitte reichen Sie Ihre Stellungnahme bis zum 31. Juli 2026 ein.

 

Weitere Informationen 

Um den Bürgerinnen und Bürgern in Waltrop fundierte Informationen zu einzelnen Aspekten der Kommunalen Wärmeplanung zur Verfügung zu stellen, halten wir Info-Blätter bereit. Darin geht es zum einen um einer Sammlung häufig gestellter Fragen ("frequently asked questions", FAQ), aber auch um Sanierungsmaßnahmen, um Wärmenetze und um Wärmepumpen.