Bundesprogramm "Demokratie leben!"

Förderlogo Demokratie leben
Logo des Programms "Demokratie leben!"

Partnerschaft für Demokratie in Waltrop

Die Stadt Waltrop nimmt mit Wirkung zum 01.04.2026 wieder am Bundesprogramm „Demokratie leben!” im Programmbereich „Partnerschaft für Demokratie“ teil. Ab sofort können gemeinnützige Vereine, Verbände und Organisationen Projektgelder zur Stärkung der Demokratie, Gestaltung von Vielfalt und für die Arbeit gegen Extremismus beantragen.

Über Förderanträge berät das Bündnis der "Partnerschaft für Demokratie" Waltrop. 

Folgende Termine des Bündnisses sind bereits festgelegt:
16.09.2026, 17.30 Uhr 
11.11.2026, 17.30 Uhr 

jeweils im Rathaus Waltrop, Münsterstraße 1, Raum 1.1.01

FAQ Einzelprojektförderung in der Partnerschaft für Demokratie Waltrop

Welche Projekte werden gefördert?

Die "Partnerschaft für Demokratie Waltrop" fördert Demokratieprojekte von zivilgesellschaftlichen Akteuren. 

Ziel des Bundesprogramms "Demokratie leben!" ist es, zur Stärkung der Demokratie und eines friedlichen, respektvollen Zusammenlebens beizutragen, Teilhabe zu fördern und die Arbeit gegen jede Form von Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Demokratiefeindlichkeit zu ermöglichen. 

Für Projekte, die dazu beitragen, können Fördermittel beantragt werden.  

Dazu wird das Bundesprogramm in drei Handlungsfeldern aktiv: 

  • Demokratie fördern 
  • Vielfalt gestalten 
  • Extremismus vorbeugen
Wer kann Anträge stellen?

Gemäß Förderrichtlinie können alle juristischen Personen, die gemeinnützig agieren, Förderanträge stellen. 

In der Regel sind das gemeinnützig agierende, eingetragene Vereine, aber auch Körperschaften des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Kirchgemeinden). Auch gemeinnützig agierende gGmbHs sind förderberechtigt.

Für welchen Zeitraum können Anträge gestellt werden?

Aktuell können Anträge für Projekte bis zum 31.12.2026 gestellt werden. Bitte beachten: Bis zu diesem Datum müssen die Projekte komplett abgeschlossen und abgerechnet sein.

Welche Ausgaben sind förderfähig, welche nicht?

Grundsätzlich förderfähig sind Projekte, die:

  • sich an Menschen, die in Waltrop leben, richten 
  • die zur Stärkung einer lebendigen, vielfältigen und beteiligungsförderlichen demokratischen Kultur und Zivilgesellschaft in Waltrop beitragen
  • die der Information und Sensibilisierung in Bezug auf rechtsextreme, antisemitische, antiziganistische, islam-, homo-, transfeindliche oder rassistische Aktivitäten sowie andere demokratie- und rechtstaatsfeindliche Phänomene und Stärkung des öffentlichen Engagements dagegen leisten
  • die der Unterstützung und Wertschätzung ehrenamtlichen Engagements in allen Themenfeldern des Programms "Demokratie leben!" dienen, insbesondere zum Abbau von Ressentiments und zur Prävention vor Gewalt, Hetze und Feindseligkeiten gegenüber zugewanderten Personen 

Grundsätzlich gilt dabei, dass die Fördermittel wirtschaftlich und sparsam zu verwenden sind.

Nicht förderfähig sind Speisen und Getränke bei internen Beratungsgesprächen, Besprechungen oder ähnlichen Treffen am Projektort, alkoholische Getränke und (Gast-)Geschenke und sonstige materielle Danksagungen für ehrenamtliche Tätigkeit.

Nicht förderfähig sind Ausgaben, wenn der Leistungszeitraum oder Zahlungsfluss außerhalb des Bewilligungszeitraums liegt und/oder die Ausgaben nicht direkt zur Zielerreichung des Projekts beitragen.

Wie läuft das Antragsverfahren?

Der Antrag auf Fördermittel kann online ausgefüllt werden (Link). 

Bitte setzen Sie sich mit der Koordinierungs- und Fachstelle bzw. mit dem Federführenden Amt (Steffi Martin, Stadt Waltrop, Tel. 02309 930 210, E-Mail buergermeister@waltrop.de) in Verbindung.

Wo finde ich grundlegende Infos zum Programm "Demokratie leben!"?

Informationen finden sich auf der Internetpräsenz des Bundesprogramms "Demokratie leben!". Es wurde initiiert vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Im Januar 2025 ist "Demokratie leben!" in seine 3. Förderperiode (2025 bis 2032) gestartet. Mit dem Programm fördert das BMBFSFJ zivilgesellschaftliches Engagement auf allen Ebenen des Staates für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander sowie die Arbeit gegen Radikalisierungen und Polarisierungen in der Gesellschaft.

Was ist das Federführende Amt?

Das Federführende Amt (FA) bei der Stadtverwaltung Waltrop setzt die konkreten Ziele der "!Partnerschaft für Demokratie" in Verwaltungshandeln um. 

Es ist zuständig für die Beantragung von Bundesmitteln, deren Weiterleitung und die ordnungsgemäße Verwendung und Abrechnung der Fördermittel. 

Das Federführende Amt ist Initiator und damit Teil eines zu bildenden Ämternetzwerks und zentraler Ansprechpartner. 

Die Kontaktdaten des Federführenden Amtes in Waltrop: Steffi Martin, Tel. 02309 930 210, buergermeister@waltrop.de

Was ist die Koordinierungs- und Fachstelle?

Die Koordinierungs- und Fachstelle (KuF) wird durch das Federführende Amt (FA) eingerichtet. 

FA und KuF berufen gemeinsam ein Bündnis und ein Jugendforum. 

Zu den Aufgaben der KuF gehört v.a. die Gesamtkoordinierung unter Zusammenarbeit mit dem Federführenden Amt, dem Bündnis, dem Jugendforum und weiteren Akteur:innen. 

Die KuF übernimmt die inhaltliche-fachliche Beratung von Interessierten, die Einzelmaßnahmen umsetzen (wollen), und begleitet diese. 

Sie berät das Bündnis zu den Einzelmaßnahmen und spricht dazu Empfehlungen aus. 

Die KuF ist zuständig für die lokale Vernetzungsarbeit. 

Was ist das Bündnis?

Das zentrale Gremium der "Partnerschaft für Demokratie Waltrop" ist das Bündnis. 

Es stellt einen breiten Zusammenschluss aller relevanten demokratischen zivilgesellschaftlichen Akteur:innen vor Ort dar. 

Alle Ämter, die das Ämternetzwerk bilden, sind Teil des Bündnisses, ebenso Vertreter:innen des Jugendforums. 

Das Bündnis ist für die strategische Planung und Organisation der Partnerschaft für Demokratie zuständig und entwickelt auf der Basis einer Situations- und Ressourcenanalyse ein kommunales Handlungskonzept. 

Das Bündnis prüft die von zivilgesellschaftlichen Organisationen beantragten Einzelmaßnahmen und spricht eine Förderempfehlung aus. Das Bündnis hat sich zu Beginn seiner Tätigkeit eine Geschäftsordnung gegeben. Neu hinzukommende Mitglieder des Bündnisses müssen mit einer Unterschrift erklären, dass sie sich den in der Geschäftsordnung festgehaltenen Grundsätzen anschließen. 

Was ist das Jugendforum?

Das Jugendforum wird zur Stärkung der Beteiligung von jungen Menschen an der Partnerschaft für Demokratie eingerichtet. 

Das Jugendforum wird von Jugendlichen in einer selbst gewählten Form eigenständig organisiert und geleitet und trägt somit zur zielgruppenorientierten Ausgestaltung der Partnerschaft für Demokratie bei.

Was ist bei der Öffentlichkeitsarbeit zu Projekten zu beachten?

Bei Projekten, die aus Mitteln des Bundesprogramms "Demokratie leben!" gefördert werden, ist zu beachten, dass Projektträger:innen verpflichtet sind, bei allen Veröffentlichungen auf die Förderung durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ hinzuweisen. 

Das Förderlogo des Bundesprogramms ist auf allen Veröffentlichungen abzubilden. Bitte wenden Sie sich dazu an das Federführende Amt. 

Fördermittel beantragen - so funktioniert's

Alle Projekte müssen bis spätestens zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein. 

Gefördert werden ausschließlich Projekte, die sich eindeutig den Zielen des Zielbaums zuordnen lassen. 
Beantragt werden können z. B. Vortragsabende, Dialogveranstaltungen, öffentlichkeitswirksame 
Kampagnen und Veranstaltungen (gerne auch mit Stadtteilbezug), Workshops, Lesungen, Kunst- 
und Kulturprojekte und vieles mehr.

Unabhängig von der genannten Frist können Sie jederzeit Anträge für Projektideen einbringen, die 
dann in Ausnahmefällen per E-Mail oder in einer späteren Sitzung beraten und beschlossen 
werden, soweit der finanzielle Rahmen dies zulässt.

Den Link zum Antrag auf Fördermittel finden Sie hier.