Haltverbote an der Sydowstraße am 9. und 10. Mai

Frühlingsfest der Moschee
Wegen des Frühlingsfests des Türkisch-Islamischen Kulturvereins Diyanet am 9. und 10. Mai 2026 auf dem Moschee-Gelände an der Sydowstraße müssen sich Verkehrsteilnehmende auf einige Änderungen einstellen.

Auf der südlichen Straßenseite in Höhe der Moschee an der Sydowstraße gilt Haltverbot. Auf der nördlichen Straßenseite gilt im Bereich zwischen dem Lehnemannshof bis kurz vor der Einmündung Velsenstraße ebenfalls Haltverbot. Parkmöglichkeiten bestehen unter anderem auf dem Zechengelände unterhalb des Spurwerkturms. 
 

Das Gebäude der DITIB-Moschee an der Sydowstraße, umgeben von Bäumen, im Vordergrund parken Autos an einer Straße.
Die DITIB-Moschee an der Sydowstraße.