Endspurt auf dem Weg zur Kommunalwahl
Hier finden Sie die wichtigsten Infos in den letzten Tagen vor der Wahl:
Sonderöffnung Briefwahlbüro
Samstag, 6. September 2025, 9 bis 12 Uhr
Öffnungszeiten des Briefwahlbüros bis zur Wahl
- Montag, 8. September 2025: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
- Dienstag, 9. September 2025: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
- Mittwoch, 10. September 2025: 09:00-12:00 Uhr
- Donnerstag, 11. September 2025: 08:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
- Freitag, 12. September 2025: 09:00-12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Das Briefwahlbüro befindet sich im Großen Sitzungssaal des Rathauses (Raum 1.1.11 im 1. OG Rathaus Altbau, Münsterstraße 1, 45731 Waltrop.
Bis wann kann ich Briefwahlunterlagen online bzw. schriftlich beantragen?
Briefwahlunterlagen kann man online bis Dienstag, 9. September 2025, 06:00 Uhr beantragen. Schriftlich kann man sie bis zur Schließung des Briefwahlbüros am Freitagnachmittag, 12. September 2025, um 15 Uhr beantragen – dies ist jedoch dann verbunden mit einer persönlichen Abholung der Unterlagen.
Bis wann sollte ich meine Briefwahl-Umschläge in die Briefpost geben?
Bitte geben Sie die Umschläge bis Dienstag, 12. September 2025, in die Post. Danach empfiehlt es sich, den Umschlag persönlich im Rathaus abzugeben. Die Verantwortung, dass die Post pünktlich ankommt, liegt beim Wähler/bei der Wählerin.
Wann wird der Briefkasten am Rathaus zum letzten Mal vor der Wahl geleert?
Am Sonntag, 14. September 2025, um 16 Uhr wird der Briefkasten ein letztes Mal vor Auszählung geleert. Wer seinen roten Briefwahlumschlag am Sonntag, 14. September 2025, abgeben möchte: Bitte NUR im Rathaus abgeben, nicht im Wahllokal!
Kann ich mit bestellten Briefwahlunterlagen auch im Wahllokal wählen?
Ja, selbst wenn Sie die Briefwahlunterlagen bereits bestellt haben, sich dann aber entschließen, doch im Wahllokal Ihre Stimme abzugeben, ist dies möglich: Sie müssen dann den Wahlschein und den Personalausweis mitbringen. Und: Sie können nur in dem für Sie zuständigen Wahllokal wählen, nicht in jedem.
Was tun, wenn ich am Wahlsonntag plötzlich krank werde?
In besonderen Fällen ist am Wahlsonntag, 14. September 2025, noch bis 15 Uhr ein Briefwahlantrag möglich.
Wenn es zu einer Stichwahl (28. September 2025) kommt: Erhalte ich automatisch die entsprechenden Unterlagen, wenn ich schon für die Wahl am 14. September 2025 Briefwahl beantragt habe?
Wenn dies bei der Beantragung der Wahlunterlagen entsprechend angekreuzt wurde: ja!
Kann ich auch für den 14. September 2025 Briefwahl machen und bei einer etwaigen Stichwahl am 28. September 2025 im Wahllokal wählen?
Falls Sie die Wahlbenachrichtigung als Wahlscheinantrag für den 14. September 2025 genutzt haben, am 28. September 2025 bei einer etwaigen Stichwahl aber im Wahllokal wählen möchten, ist dies möglich, wenn Sie dort dann Ihren Personalausweis vorlegen.
Wer nur bei einer etwaigen Stichwahl am 28. September 2025 per Briefwahl seine Stimme abgeben möchte, kann dies bereits jetzt beantragen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung findet sich hierfür ein entsprechendes Feld. Auch in diesem Fall können Sie mit dem Personalausweis am 14. September 2025 zur Wahl gehen, wenn Sie die Wahlbenachrichtigung zur Antragsstellung nutzen.
Informationen gibt es außerdem telefonisch im Briefwahlbüro unter 02309 930 396 oder 02309 930 261 bzw. per E-Mail: briefwahl@waltrop.de