Stadt Waltrop ruft zur Beteiligung an der Initiative "Abpflastern" auf
Jahrzehntelang wurden Flächen zubetoniert und gepflastert – oft aus vermeintlicher Pflegeleichtigkeit. Die Folgen sind heute spürbar: Bei Starkregen kann Wasser nicht abfließen, Sommerhitze staut sich in den Städten und Insekten sowie Vögel verlieren wertvollen Lebensraum. Die Initiative „Abpflastern“ wirkt dem entgegen und leistet so einen Beitrag zur Klimaanpassung. Maßnahmen der Klimaanpassung zielen darauf ab, bereits spürbare Folgen des Klimawandels zu bewältigen.
Die Stadt Waltrop berücksichtigt Aspekte der Klimaanpassung bei ihren Planungen und Maßnahmen. Unter anderem werden beim aktuellen Umbau der Innenstadtplätze versiegelte Flächen entsiegelt, begrünt und neu bepflanzt; Klimainseln entstehen.
Gleichzeitig motiviert die Stadt Waltrop die Bürgerinnen und Bürger, ihre eigenen Grundstücke wieder aufblühen zu lassen. Ob Rückbau des Schottergartens vor der Haustür, der Tausch von Pflastersteine gegen Gräser, Sträucher und Blumen oder das Ersetzen einer asphaltierten Einfahrt durch Sickerpflaster – jede Aktion zählt.
Ziel von „Abpflastern“ ist es, möglichst viele versiegelte Flächen zu entsiegeln. Die Stadt, die am meisten Fläche entsiegelt, gewinnt - und tut gleichzeitig etwas Gutes für das Klima.
Eigentümer:innen privater oder gewerblich genutzter Grundstücken sind aufgerufen Flächen zu entsiegeln, zu bepflanzen und ihre Projekte über www.abpflastern.de einzutragen. Das geht so:
- Machen Sie ein Foto von Ihrer Fläche, bevor Sie „abpflastern“.
- Entfernen Sie versiegelte Flächen wie Schottergärten, Einfahrten etc..
- Machen Sie ein Foto von der Fläche, nachem Sie sie abgepflastert haben, und messen Sie die Fläche.
- Begrünen Sie die Fläche.
- Tragen Sie die entsiegelte Fläche online unter www.abpflastern.de ein, ordnen Sie sie der Stadt Waltrop zu und laden Sie die "Vorher-Nachher-Fotos" hoch.
Am Ende gewinnen die drei Kommunen mit den meisten entsiegelten Quadratmeter in ihrer Wettbewerbs-Kategorie. Der Wettbewerb geht bis zum 31.10.2026.