Die Beantragung von Osterfeuern ist ab dem 23.02.2026 möglich

Die Anmeldefrist endet am 06.03.2026
Das Ordnungsamt der Stadt Waltrop weist auf die Anmeldung für die Brauchtumsfeuer an den diesjährigen Ostertagen (Karsamstag bis Ostermontag) hin. Ab Montag, den 23. Februar 2026, werden Beantragungen von Osterfeuern entgegengenommen - Das benötigte Formular ist ab Fristbeginn als Online-Antrag und als PDF-Download verfügbar.

In Waltrop werden wie in den Vorjahren bis zu 20 Osterfeuer genehmigt. Es dürfen nur verankerte Glaubensgemeinschaften, Vereine oder Organisationen Brauchtumsfeuer im Rahmen von öffentlich zugänglichen Veranstaltungen abbrennen. 

Vereine, Verbände und Kirchengemeinden können ihre Anträge ab dem 23. Februar 2026 bei der Stadt einreichen. Anmeldeschluss für Osterfeuer ist Freitag, 6. März 2026. Bei der Bewilligung gilt die Reihenfolge der Antragseingänge. Da für die Stadtverwaltung aufgrund der Durchführung der Osterfeuer Arbeitsaufwand entsteht, ist für die Genehmigung eines Brauchtumsfeuers eine Verwaltungsgebühr von 20,00 Euro zu entrichten. 

Die Vordrucke für eine Genehmigung sind ab sofort beim Ordnungsamt oder im Bürgerbüro in Papierform zu bekommen. Sie stehen auch als PDF-Download zur Verfügung, der ausgefüllt, persönlich, postalisch oder per E-Mail an kod@waltrop.de eingereicht werden kann. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, die Genehmigung für ein Osterfeuer einfach online zu beantragen. Das Formular für die Genehmigung finden Sie ab Fristbeginn wahlweise als PDF-Dokument oder Online-Anmeldung auf dieser Seite unter "Formulare". Dort gibt es auch alle Infos und Hinweise zu Brauchtumsfeuern.

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass die Brauchtumsfeuer nur im Außenbereich der Stadt Waltrop möglich sind. Verbrannt werden darf nur unbehandeltes Holz und trockener Strauchschnitt. Alle genehmigten Osterfeuer sind öffentlich und interessierten Bürger:innen ist daher der Zutritt zu den betreffenden Grundstücken zu erlauben. Werden alkoholische Getränke verkauft, wird eine Schankerlaubnis benötigt. 

Kurz-Info
Genehmigung von Osterfeuern

Es dürfen nur verankerte Glaubensgemeinschaften, Vereine oder Organisationen im Rahmen von öffentlich zugänglichen Veranstaltungen Brauchtumsfeuer abbrennen. Alle Informationen zur Genehmigung von Brauchtumsfeuern, darunter die damit verbundenen Vorschriften und die Anforderungen an den Verbrennungsvorgang finden Sie auf dieser Seite. Dort gibt es auch ein Info-Blatt der Feuerwehr mit Hinweisen und Auflagen sowie ein Info-Blatt zu den Anforderungen an den Verbrennungsvorgang sowie ab Beginn der Anmeldefrist unter „Formulare“ den Link zum Online-Antrag und den Antrag als PDF-Download.  

Ihr Kontakt

Herr Sven Bohne

Kommunaler Ordnungsdienst (KOD)
02309 930 265
Nachricht senden an Herr Sven Bohne
Rathaus I Raum 1.0.07
Münsterstraße 1 45731 Waltrop
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Ihr Kontakt

Herr Pascal Vieth

02309 930 352
Nachricht senden an Herr Pascal Vieth
Rathaus I Raum 1.0.07
Münsterstraße 1 45731 Waltrop
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Symbolbild: Brauchtumsfeuer
Symbolbild: Brauchtumsfeuer