Anmeldung der künftigen Erstklässler:innen für das Schuljahr 2026 / 2027

Anmeldungen bis 10.10.2025
Eltern und Erziehungsberechtigten von Kindern, die im August 2026 schulpflichtig werden, wird dieser Tage ein Schreiben zugeschickt. Die Anmeldung in den Grundschulen läuft vom 29. September 2025 bis 10. Oktober 2025.

Nach dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV.NRW. S. 102), in der jeweils gültigen Fassung, die im Zeitraum vom 01. Oktober 2019 bis einschließlich 30. September 2020 geboren sind, die allgemeine Schulpflicht am 01. August 2026.
Den Eltern und Erziehungsberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder der Stadt Waltrop wird dieser Tage ein Schreiben übersandt, welches die Personalien ihres Kindes und die zum Wohnort nächstgelegene Schule gesondert aufführt. Die früher geltenden Schulbezirksgrenzen sind entfallen, es besteht ein Anspruch auf Besuch der zum Wohnort nächstgelegenen Grundschule. Auch die weiteren Gemeinschaftsgrundschulen der Stadt Waltrop werden in dem Schreiben benannt.  Eine Anmeldung dort kann nur berücksichtigt werden, sofern die Aufnahmekapazität dies noch zulässt.

Die Anmeldung erfolgt in der Zeit vom 29.09.2025 bis 10.10.2025 (nicht jedoch am 03.10.2025). Die Anmeldetermine sind direkt mit der betreffenden Schule zu vereinbaren.

Die Anschriften und Telefonnummern der Waltroper Grundschulen lauten wie folgt:

  • Lindgren Schule
    Städtische Gemeinschaftsgrundschule
    Taeglichsbeckstr. 29
    Telefon:  02309 / 781 846
     
  • August-Hermann-Francke-Schule
    Städtische Gemeinschaftsgrundschule
    Hafenstr. 76
    Telefon:  02309 / 920 499
     
  • Kardinal-von-Galen-Schule
    Städtische Gemeinschaftsgrundschule
    In der Baut 27
    Telefon: 02309 / 785 671

Erziehungsberechtigte mit schulpflichtig werdenden Kindern, die keine schriftliche Mitteilung erhalten haben, werden gebeten, ihr/e Kind/er zu den o.a. Terminen an einer der o.g. Grundschulen anzumelden. Sollte dies nicht die zum Wohnort nächstgelegene Grundschule sein, kann eine Anmeldung dort ebenfalls nur berücksichtigt werden, sofern die Aufnahmekapazität dies zulässt. Gleiches gilt auch für Kinder, die nach dem 30. September 2026 das sechste Lebensjahr vollenden und vorzeitig eingeschult werden sollen.

Vor der Aufnahme in die Schule werden die Kinder amtsärztlich untersucht. Die Untersuchungstermine und der Schulbeginn werden den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt.
 

Schulanmeldung
Das müssen Sie zur Anmeldung mitbringen

Das zugesandte Schreiben sowie das Familienstammbuch, die Geburtsurkunde und der Impfausweis (Nachweis über Impfung gegen Masern) sind zur Anmeldung mitzubringen. 

Es wäre wünschenswert, auch den Übergabebogen der Kindertagesstätte bzw. des Kindergartens vorzulegen.  

Die schulpflichtig werdenden Kinder sind der Schulleiterin vorzustellen.

Lindgren Schule