Frühzeitige Bürgerbeteiligung zu Änderungen des Flächennutzungsplanes im Bereich von Campingplätzen

Start: 6. Mai 2026
Der Rat der Stadt Waltrop hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2024 beschlossen, die 7. Änderung und die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen. Damit einher geht auch die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, die am 6. Mai 2026 startet.

Neben der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird auch die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB eingeleitet. 

Bei der 7. Änderung des Flächennutzungsplans geht es um den Bereich des Campingplatzes Königsmoor. Die Flächennutzungsplanänderung dient dem Ziel der planungsrechtlichen Sicherung des bestehenden Camping- und Wochenendplatzes einschließlich der vorhandenen Angelteiche. 
Bei der 10. Änderung des Flächennutzungsplans geht es um den Bereich der Sondergebiete SO 10.1 - 10.4. Der Bereich gliedert sich in vier Teilflächen (Dauercamping- und Wochenendplätze): 

  1. In der Torfheide
  2. Datteln-Hamm-Kanal Nord
  3. Datteln-Hamm-Kanal Süd
  4. Kanalstraße

Sowohl der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans „Camping- und Wochenendplatz Königsmoor“ als auch der Entwurf für die 10. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Sondergebiete SO 10.1 - 10.4 liegt – jeweils mit Begründung inklusive aller Anlagen - ab Mittwoch, 6. Mai 2026, bis einschließlich 5. Juni 2026 im Rathaus der Stadt Waltrop, Altbau (2. Obergeschoss, Foyer), Münsterstraße 1, 45731 Waltrop, öffentlich während der Dienststunden aus. 
Alternativ können die Planunterlagen digital auf dem Planungs- und Beteiligungsserver der Stadt Waltrop unter diesem Link  aufgerufen werden.

Stellungnahmen können bis zum Ende der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtplanung während der Dienststunden, auf dem Planungs- und Beteiligungsserver der Stadt Waltrop (https://www.o-sp.de/waltrop/) oder auf dem elektronischen  Übertragungsweg  (z.B. per E-Mail)  vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über diese Satzung unberücksichtigt bleiben können. Die Öffentliche Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 (2) BauGB erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
 

Rathaus mit Blühwiese
Rathaus mit Blühwiese