Förderbescheid-Übergabe: 3,2 Mio. Euro für Waltrops Innenstadt
Die Bezirksregierung Münster bewilligt im Jahr 2026 Fördermittel zur Städtebauförderung in Höhe von insgesamt 81.660.000 Euro. Das ursprünglich vorgesehene Förderbudget für den Regierungsbezirk konnte damit deutlich überschritten werden. Möglich wurde dies durch einen intensiven Austausch der Bezirksregierung Münster mit den Kommunen und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
„Die Förderbescheide ermöglichen es den Städten und Gemeinden in unserem Regierungsbezirk, wichtige Projekte voranzubringen und ihre Orte nachhaltig attraktiv und lebenswert für ihre Bürgerinnen und Bürger zu gestalten“, sagte Regierungspräsident Andreas Bothe bei der Übergabe an die Vertreter:innen der Kommunen.
Stadt Waltrop – 3.233.000 Euro
Die Stadt Waltrop erhält eine Bewilligung in Höhe von 3.233.000 Euro für die städtebauliche Gesamtmaßnahme in der Innenstadt. Vorgesehen sind die Mittel für die Neugestaltung des Platzes von Gardelegen, des Herne-Bay-Platzes und die Aufwertung von Grünstrukturen in der Fußgängerzone. Außerdem sollen multifunktional nutzbare und generationsübergreifende Aufenthaltsflächen im Sinne einer bespielbaren Stadt geschaffen werden; auch das Citymanagement zählt zu den geförderten Maßnahmen. Bei zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 4.619.000 Euro beträgt der Fördersatz 70 Prozent.
Aus Waltrop waren bei der Übergabe des Förderbescheides Bürgermeister Marcel Mittelbach und Michaela Heßelmann, stellvertretende Dezernentin für Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen, vertreten. Er sei sicher, dass die geförderten Maßnahmen als Bausteine zum Gelingen beitragen würden, die Waltroper Innenstadt wieder auf Vordermann zu bringen, sagte Bürgermeister Marcel Mittelbach.
Die Kommunen, für die in Münster Förderbescheide übergeben wurden, werden durch die Bewilligungen in die Lage versetzt, die Entwicklung ihrer Städte und Gemeinden weiter voranzutreiben und ihre individuellen Projekte umzusetzen. Die Städtebauförderung unterstützt die Kommunen auf Grundlage integrierter Stadtentwicklungskonzepte bei der Umsetzung städtebaulicher Projekte in den Zentren und Ortskernen, in Wohnquartieren mit besonderen sozialen und städtebaulichen Problemlagen oder bei der Entwicklung von Industrie-, Verkehrs- oder Militärbrachen.