Werbeanlage am Rathaus
Eine Werbeanlage ("Pylon") befindet sich seit Anfang 2024 auf der Grünfläche vor dem Rathaus Waltrop an der Münsterstraße.
Die Anlage ist installiert worden, um auf Veranstaltungen in Waltrop hinzuweisen und diese zu bewerben. Waltroper Vereine, Institutionen, Kirchen und Unternehmen erhalten damit eine Möglichkeit, auf Veranstaltungen aufmerksam zu machen. Die Werbeanlage ist dabei in strategisch günstiger Lage positioniert: Die Münsterstraße ist eine zentrale Verkehrsachse in Waltrop, die täglich viele Menschen aus Waltrop, aber auch Auswärtigen passiert wird.
Die Werbeanlage vor dem Waltroper Rathaus an der Münsterstraße 1 - hier im "blanken" Zustand ohne Banner - wird seit Mai 2024 rege genutzt, um auf Veranstaltungen in Waltrop hinzuweisen. Mit der Schaffung der Werbeanlage unterstützt die Stadt Waltrop insbesondere das Engagement
der Waltroper Vereine und Verbände, der Kitas, Schulen, Glaubensgemeinschaften sowie in Waltrop
ansässige Unternehmen. Insofern stärkt der Einsatz der Werbeanlage zum einen ehrenamtlichen
Einsatz und bietet zum anderen Waltroper Unternehmen und Betrieben eine Möglichkeit, auf deren
Veranstaltungen hinzuweisen.
Sie trägt außerdem dazu bei, in Waltrop stattfindende Veranstaltungen bekannter zu machen, ist sie doch neben anderen Werbeformaten (Internet, Social Media, Plakate, Flyer etc.) ein weiterer wirkungsvoller Baustein der Öffentlichkeitsarbeit.
Die Planung für die Werbeanlage wurde vom Fachbereich Umwelt und Bauen (Dez. 3, Stadt
Waltrop) durchgeführt. Die organisatorische Verwaltung der Werbeanlage erfolgt auf Ebene der
Sachbearbeitung im Büro des Bürgermeisters. Das Auf- und Abhängen von Werbebannern
übernehmen Mitarbeiter aus dem Fachbereich Zentrale Steuerung (Dezernat 2, Stadt Waltrop).
Sie möchten die Werbeanlage nutzen? Dann schauen Sie am besten in die Liste der "Häufig gestellten Fragen (FAQ).
Häufig gestellte Fragen
Berechtigt zur Nutzung der Werbeanlage sind:
- eingetragene Vereine mit Sitz in Waltrop
- soziale/karitative Verbände mit Sitz in Waltrop
- in Waltrop ansässige Kitas und Schulen sowie deren Förderverein
- in Waltrop ansässige Glaubensgemeinschaften
- die Stadt Waltrop sowie ihre Eigenbetriebe und Beteiligungen
- in Waltrop ansässige Parteien und Wählergemeinschaften, so diese im Rat der Stadt Waltrop vertreten sind
- in Waltrop ansässige Unternehmen bei kommerziellen Veranstaltungen
Ausgeschlossen sind Werbeinhalte,
- die den Konsum von Alkohol oder Tabak fördern,
- den Gebrauch von Waffen verharmlosen,
- zu Rechtsverstößen aufrufen,
- gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßen,
- das Ansehen der Stadt Waltrop schädigen können
- sowie Werbung mit sexistischem, diskriminierendem oder rassistischem Inhalt.
Die Nutzungsdauer beträgt in der Regel jeweils (pro Werbe-Anlass) maximal vier Wochen. Eine erneute Bewerbung für die Werbeanlage ist frühestens nach einer Sperrfrist von drei Wochen
möglich.
Die Vergabe erfolgt nach dem „Windhund-Prinzip“: Das heißt, wer sich zuerst meldet, erhält den Zuschlag für den gewünschten Zeitraum.
Mitunter sind Doppel-Nutzungen möglich, wenn sich zwei Berechtigte die Nutzung der Werbeanlage teilen und jeweils an einer der beiden Seiten ein Banner aufhängen.
- Vor Wahlen besteht eine Sperrfrist von drei Monaten zur Nutzung für Parteien und
Wählergemeinschaften.
Vor Wahlen besteht eine Sperrfrist von drei Monaten zur Nutzung für Parteien und
Wählergemeinschaften.
Die organisatorische Verwaltung der Werbeanlage erfolgt durch das Büro des Bürgermeisters, erreichbar unter Tel. 02309 930 228, E-Mail buergermeister@waltrop.de
Nutzungswünsche werden zunächst geprüft, und zeitnah wird der Nutzungsinteressierte informiert, ob seinem Wunsch auf Nutzung der Werbeanlage entsprochen werden kann.
Ein Banner muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Maße: 2320 x 2720 mm (Bestellung „Plane im Wunschformat“, „freie Formate“ o.ä.)
- Empfohlene Materialstärke: ca. 500 g/m² (Frontlit-PVC empfohlen)
- UV-beständig, wetterfest, reißfest
- Brandschutz-Zertifizierung B1 (schwer entflammbar)
- Mesh-Gewebe ist möglich, allerdings ergibt PVC in der Regel ein besseres Druckbild
- Ösung alle 50 cm (alternativ 25 cm) zur Befestigung mit Spannfix-Gummis
- Randverstärktes Banner erforderlich
- Spannfix-Gummis (50 Stück pro Banner) sind bereits vorhanden und müssen nicht mitgebracht werden
- für die komplette Nutzung der Werbeanlage müssen zwei Exemplare mit den o.g. Eigenschaften bereitstehen
Die Anbringung der Banner erfolgt durch die Stadt Waltrop. Nach Ablauf der Nutzung werden/wird dem Nutzenden die/das Banner zurückgegeben. Alle Absprachen dazu erfolgen über das Büro des Bürgermeisters, Tel. 02309 930 228, E-Mail buergermeister@waltrop.de
Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Belegung der Werbeanlage für die Nutzenden nicht mit Kosten verbunden.
Die Anschaffung des Banners/der Banner liegt bei den Nutzenden.