Wahl des neuen Seniorenbeirats: Vorbereitungen laufen - Mitwirkende gesucht

Amtsperiode 2025 - 2030
Nach dem entsprechenden Ratsbeschluss vom 13. November 2025 wird in Kürze ein neuer Seniorenbeirat in Waltrop gebildet. Nun werden Personen gesucht, die Interesse haben, im Seniorenbeirat mitzuwirken.

 Als Kandidatin oder Kandidat für den Seniorenbeirat kommt infrage, wer: 

  • Deutsche:r ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
  • das 55. Lebensjahr vollendet hat,
  • mindestens seit 3 drei Monaten in Waltrop den Hauptwohnsitz hat und
  • nicht nach dem Kommunalwahlgesetz NRW vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Die Aufgaben des Seniorenbeirats sind:

  • die Interessen und Anliegen älterer Menschen zu unterstützen und Ideen zu entwickeln, um die Lebensbedingungen von Seniorinnen und Senioren in der Stadt Waltrop weiter zu verbessern,
  • sich in die Planung und Umsetzung von Angeboten und Unterstützungsleistungen für Senior:innen einzubringen
  • den Rat der Stadt Waltrop über die zuständigen Fachausschüsse zu beraten und Vorschläge zu unterbreiten
  • das ehrenamtliche Engagement von Senior:innen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu stärken
  • sich für den Austausch und die Solidarität zwischen den Generationen einzusetzen. 

Der Seniorenbeirat steht dabei für gesellschaftliche Vielfalt. Alle Menschen sind eingeladen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft sowie religiösem oder kulturellem Hintergrund, die Interessen der älteren Bevölkerung zu vertreten. Der Seniorenbeirat arbeitet überparteilich, überkonfessionell und unabhängig von Verbänden als beratendes Gremium in Seniorenfragen.

So melden Sie sich als Kandidierender zur Zufallsauswahl an: 

Für die Anmeldung zur Zufallsauswahl wurde ein einfacher Vordruck vorbereitet.

  • Dieser kann hier heruntergeladen werden. 
  • Der Vordruck kann zudem bei Stefanie Krückhans im Seniorenbüro der Stadt Waltrop, Rathaus-Neubau, Zimmer 2.2.17 (Tel. 02309/ 930-310) während der üblichen Sprechzeiten angefordert werden. 
  • Er liegt überdies am Info-Punkt im Rathaus-Foyer (Bürgerbüro) zur Abholung bereit.
  • Der ausgefüllte und unterschriebene Vordruck muss bis spätestens 9. Februar 2026 (es gilt das Datum des Posteingangs) an die Stadt Waltrop zurückgesendet werden. Alternativ kann der Vordruck persönlich im Rathaus Waltrop, Neubau, Dezernat 2, Fachdienst 50 Soziales und Senioren während der üblichen Öffnungszeiten abgegeben werden.

Wie geht es weiter? 

  • Bis zum 9. Februar 2026 werden die Namen von Kandidat:innen gesammelt.
  • Während der Wahlversammlung am 2. März 2026 um 15 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses werden per Zufallsauswahl aus diesen Namen fünf Mitglieder des neuen Seniorenbeirats ermittelt sowie fünf weitere, die als Vertreter:innen fungieren. 
  • Außer diesen Mitgliedern, die jeweils Stimmrecht haben, besteht der Seniorenbeirat aus fünf Mitgliedern, die durch Waltroper Vereine, Verbände und Organisationen benannt werden. Hinzu kommt jeweils ein:e Vertreter:in der im Rat der Stadt Waltrop vertretenen Fraktionen.
  • Voraussichtlich im April 2026 findet die konstituierende Sitzung des Seniorenbeirats statt.

Ihr Kontakt

Frau Krückhans

Altenhilfekoordination
+492309930310
Nachricht senden an Frau Krückhans
Rathaus II Raum 2.2.17
Münsterstraße 1 45731 Waltrop
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Ihre Anlaufstelle

Seniorenbüro

(0 23 09) 930-0
Nachricht senden an Seniorenbüro
Rathaus I
Münsterstraße 1
45731 Waltrop
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Rathaus im Winter
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Neue Statuten des Seniorenbeirats

Die Statuten des Seniorenbeirats der Stadt Waltrop sind vor Kurzem überarbeitet worden. Eine Arbeitsgruppe aus Vertreter:innen der Verwaltung, darunter der Bürgermeister, dem Vorstand sowie Mitgliedern des Seniorenbeirats bereitete die Überarbeitung vor. Die überarbeitete Fassung wurde dem Seniorenbeirat in seiner Sitzung am 18. November 2024 vorgelegt. Anschließend wurden die Regelwerke im zuständigen Fachausschuss beraten und dem Rat zur Verabschiedung
vorgelegt. Letzteres erfolgte in der Ratssitzung vom 27. März 2025.

Die neuen Regelwerke - Satzung, Wahl- und Geschäftsordnung - traten zu Beginn der neuen Amtsperiode, die am 1. November 2025 begonnen hat, in Kraft.