„Grundsatzerklärung gegen Gewalt“ unterzeichnet
Die „Grundsatzerklärung gegen Gewalt“ ist Bestandteil der „Handlungsanweisung zum Umgang mit Gewalt gegenüber Mitarbeitenden“ der Stadtverwaltung Waltrop. Sie bringt die Haltung der Stadt Waltrop auf den Punkt – es gilt „Null Toleranz bei Gewalt“. In der Grundsatzerklärung heißt es: „Der Schutz unserer Mitarbeiter:innen sowie unserer Besucherinnen und Besucher hat oberste Priorität. Deshalb „Nein!“ zu jeglichen Formen von körperlicher und psychischer Gewalt, sexueller Belästigung und Übergriffen, jeglichen Formen von rassistisch motivierten Übergriffen in Wort und Tat, verbalen Aggressionen, Beleidigungen, üble Nachrede und Stalking, Bedrohung und Nötigung, Ausdruck von Gewaltfantasien, Video-, Bild- und Tonaufnahmen von Mitarbeitenden, Mitbringen und Zeigen von Waffen jeglicher Art, Sachbeschädigung und Vandalismus, Missachtung der Hausordnung, Missachtung von Hausverboten und Platzverweisen.“
Die Grundsatzerklärung unterstreicht zudem unmissverständlich, dass die Stadt Waltrop strafrechtlich gegen diejenigen vorgehen wird, die sich nicht an die skizzierten Regeln halten. „Opfer von Gewalt am Arbeitsplatz erhalten unsere uneingeschränkte Unterstützung“, heißt es darin. In Kürze wird die Grundsatzerklärung großformatig in den Fluren des Rathauses sowie der Außenstellen zu sehen sein.
Die „Handlungsanweisung zum Umgang mit Gewalt gegenüber Mitarbeitenden“ hat die Stadt Waltrop eingeführt, um zum einen ihre gesetzliche Fürsorgepflicht zu erfüllen und um zum anderen angesichts bisweilen auftretender Gewalt im öffentlichen Dienst ein Schutzkonzepte vorzulegen. Die Anweisung schafft Handlungssicherheit in Stressmomenten, in akuten Bedrohungssituationen und dient den Mitarbeitenden als „mentales Geländer“, indem klare Handlungs- und Verhaltensweisen benannt werden. Außerdem werden Kontaktdaten von Ansprechpartner:innen und Institutionen, die Hilfs- und Unterstützungsangebote machen, aufgelistet.