Bürger:in des Jahres: Jetzt Vorschläge einreichen
Bislang wurde der/die Bürger:in des Jahres jeweils im Folgejahr ausgezeichnet. Die Tatsache, dass die Auszeichnung jeweils am Ende eines Kalenderjahres für das Vorjahr vorgenommen wird, hatte in der Vergangenheit mitunter für Irritationen gesorgt. Dieser historisch bedingte „Verzug“ wird nun durch die Doppel-Auszeichnung im Jahr 2026 glattgezogen.
Das Recht, jemanden vorzuschlagen, obliegt Einwohner:innen der Stadt Waltrop, Vertreter:innen des gesellschaftlichen, kulturellen oder sozialen Lebens sowie den Religionsgemeinschaften. Unter „Vertreter:innen des gesellschaftlichen Lebens“ werden auch Sportvereine sowie Parteien/Fraktionen verstanden.
Es können ausschließlich natürliche Personen vorgeschlagen werden. Die Auszeichnung erfolgt auf Grund von erbrachter Zivilcourage, erbrachten Engagements für andere Menschen bzw. für eine große Idee oder auf Grund eines Lebenswerks.
Die Frist zum Einreichen von Vorschlägen endet am 28.08.2026 um 23:59:59 Uhr.
Der Vorschlagsbogen, mittels dem Vorschläge eingereicht werden können, kann online ausgefüllt werden (Link), er steht auf dieser Seite als pdf-Download zur Verfügung (siehe unten) und liegt außerdem in gedruckter Form am Info-Punkt des Rathauses zum Abholen bereit.
Nach Ablauf der Frist zum Einreichen von Vorschlägen kommt die Jury zusammen, um über diese zu beratschlagen. Spätestens zur Sitzung des Rates am 01.10.2026 wird dem Rat der Stadt Waltrop durch die Jury ein einvernehmlicher Vorschlag zur Auszeichnung vorgelegt.
Die Auszeichnung zum/zur Bürger:in des Jahres 2025 und 2026 erfolgt in diesem Jahr - abweichend von der üblichen Regel - am 05.12.2026 in feierlichem Rahmen. Üblicherweise findet die Auszeichnung am Tag des Ehrenamtes (05.12. eines Jahres), sofern dieser auf einen Freitag fällt, oder am darauffolgenden Freitag statt. In diesem Jahr wird aufgrund organisatorischer Gegebenheiten die Feier am Samstag, 05.12.2026 im „Yahoo“ stattfinden.
Vorschlagsbogen zum Download