Behindertenbeirat der Stadt Waltrop

Inklusion_300Der Rat der Stadt Waltrop hat am 18. Oktober 2011 beschlossen, einen Behindertenbeirat einzurichten. Die konstituierende Sitzung des Beirates hat am 10. Mai 2012 stattgefunden. Daraufhin wurden Satzung und Geschäftsordnung erarbeitet, vom Rat der Stadt beschlossen und im März 2013 in Kraft gesetzt.

Gemäß der Satzung des Behindertenbeirates ist die Stadt Waltrop auf dem Weg, Inklusiv-Gemeinde im Sinne der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung zu werden und setzt sich in Wort und Tat dafür ein. Sie will als Kommune für alle ihre Einwohnerinnen und Einwohner da sein und jegliche Barrieren abbauen, die den Menschen Zugänge verwehren.

Vielfalt unter den Menschen ist gewünscht, Ausgrenzung soll unterbunden werden. Hierzu wurde der Behindertenbeirat eingerichtet, der nicht einem Fachausschuss im Sinne der GO NRW zugeordnet wird, sondern für alle Lebensbereiche zuständig sein soll. Der Beirat hat dabei keine beschließende Funktion sondern berät die politischen Gremien. Er unterstützt die Umsetzung der Inklusion im gesamten kommunalen Sozialraum. 

Ziel des Behindertenbeirates ist es, dass das Miteinander in der Stadt Waltrop menschenfreundlich, behindertengerecht und in Würde für alle Bürgerinnen und Bürger gestaltet und gelebt wird. Diese Ziele werden erreicht durch

  • Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderung in den Fachausschüssen des Rates der Stadt Waltrop
  • Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderung in der Öffentlichkeit
  • Vertrauenesvolle Zusammenarbeit mit den Beiräten, Gremien und Arbeitsgemeinschaften
  • Anstöße zu Erarbeitung von Teilhabeplänen zur Sicherstellung gleichberechtigter Zugänge zu Bildung, Einrichtungen, Diensten, Kommunikation und und Information, Mobilität

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Der Behindertenbeirat hat folgende Aufgaben und Profile:

(1) Der Behindertenbeirat arbeitet daran, dass das Zusammenleben in der Stadt Waltrop menschenfreundlich, behindertengerecht und in Würde für alle Bürgerinnen und Bürger gestaltet werden kann. Er wacht darüber, dass insbesondere für Menschen mit Behinderungen selbstverständliche Teilhabe, Gleichstellung und selbstbestimmte Lebensführung gewährleistet sind. Er zeigt auf, wo diesbezügliche Mängel und Schwachstellen im Gemeinwesen sind und wirkt darauf hin, dass diese beseitigt werden.

(2) Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Deshalb zeigt der Behindertenbeirat auf, wo Barrieren im Alltag entstehen und sorgt dafür, sie zu vermeiden. Sind sie nicht vermeidbar, zeigt er Wege, ihre Folgen so weit wie möglich abzumildern und Nachteile auszugleichen.

(3) Der Behindertenbeirat weist auf berechtigte Interessen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen hin und entwickelt in diesem Sinne Initiativen.

Wir wünschen uns, dass...
...sich Menschen mit gegenseitigem Respekt und Toleranz begegnen
...die Interessen der Menschen mit Behinderung stärker in den öffentlichen Fokus gerückt werden
...selbstverständliche Teilhabe, Gleichstellung und selbstbestimmte Lebensführung gewährleistet werden
...Barrieren nicht nur auf der Straße, sondern auch in den Köpfen der Menschen abgebaut werden


Kontakt:

Logo der Stadt Waltrop

behindertenbeirat@waltrop.de

Christiane Bröcker
Stadt Waltrop, Fachbereichsleitung Jugend, Soziales und Schule
Geschäftsführung


Infos und Downloads:

>>> Info-Flyer des Behindertenbeirates 
>>> Satzung des Behindertenbeirates
>>> Geschäftsordnung des Behindertenbeirates
>>> Satzung und Geschäftsordnung in einfacher Sprache

Aktuelle Sitzungsvorlagen:

Die aktuellen Sitzungsvorlagen des Behindertenbeirats finden sie Rats- und Bürgerinformationssystem:
>>> Zum Rats- und Bürgerinformationssystem 


Bild: Menschen mit Behinderung
(c) Olesia Bilkei, fotolia.com