Gewerbemeldung

Grafik: Markt und Marktlücke

Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beginnt, muss dies gegenüber dem Ordnungsamt, welches das Gewerberegister führt, anzeigen. Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.  

Detailierte Informationen zur Gewerbeanmeldung erhalten Sie hier in unserem Bürgerservice.

Sofern Sie nicht persönlich vorsprechen möchten, können Sie Ihr Gewerbe online oder schriftlich anzeigen.