Leistungen Baugenehmigung

Wer ein Bauwerk erstellen will, benötigt grundsätzlich eine Baugenehmigung. Erforderlich ist ein Antrag auf Baugenehmigung, dem alle notwendigen Pläne und Berechnungen beizufügen sind.

Die untere Bauaufsichtsbehörde erteilt nach Prüfung die Baugenehmigung, gegebenenfalls mit Auflagen und Bedingungen. Eine Baugenehmigung wird erteilt, wenn dem Vorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen.

Nicht nur die Errichtung von baulichen Anlagen, sondern auch die Änderung und der Abbruch baulicher Anlagen, sind grundsätzlich genehmigungsbedürftig. Soll ein Gebäude anders genutzt werden als in der Vergangenheit (liegt also eine Nutzungsänderung vor), besteht eine Genehmigungspflicht immer dann, wenn für die neue Nutzung des Gebäudes andere bauordnungsrechtliche oder bauplanungsrechtliche Bestimmungen angewendet werden müssen.

Hinweis:
Wird ein Bauvorhaben ohne Genehmigung begonnen, drohen nicht nur die Verhängung eines Baustopps, sondern auch hohe Geldbußen und - im Falle der materiellen Baurechtswidrigkeit - sogar der Abriss des Gebäudes!

Kosten

Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet.

Anlaufstellen
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